Greenwashing bei Kosmetik

Bei Naturkosmetikprodukten werden Verbraucher durch irreführende Angaben häufig getäuscht. Das ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg von knapp 20 Produkten, zu finden unter www.vzhh.de. Da werden Bio-Granatäpfel ausgelobt oder großflächig Aloevera-Blätter abgebildet. Es wird mit „Naturemulsion“ und „Naturfarben“ geworben. Doch oft handelt es sich nicht um natürliche und biologische Bestandteile.

Während die Biokennzeichnung bei Lebensmitteln gesetzlich klar definiert ist, stoßen Verbraucher bei Kosmetika auf einen Wirrwarr aus Labeln und Begriffen. „Die Anbieter können sich nicht auf ein einheitliches Kennzeichen einigen und der Gesetzgeber schweigt zum Thema“, kritisiert Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Cremehersteller nehmen werbewirksam den Begriff Bio in den Markennamen, obwohl es sich gar nicht um Biokosmetika handelt. Andere loben pflanzliche Wirkstoffe aus und wollen mit ‚grünen’ Produkten auf den erfolgreichen Naturkosmetikzug springen. Doch meistens verlieren sich Minimengen an natürlichen Stoffen in einem Meer von Chemie“, so Schwartau.

Neben den Pseudo-Biokosmetika gibt es den echten Naturkosmetikmarkt. Doch müssen Verbraucher sich in unterschiedlichsten Naturlabels zurecht finden – von BDIH über ECOCERT, COSMO-Standard als europäisches Harmonisierungsprogramm bis zum neuen NaTrue-Label.

Ein einheitliches Logo, etwa das zunehmend verwendete NaTrue-Label, würde nach dem Vorschlag der Verbraucherzentrale zumindest kurzfristig mehr Transparenz schaffen. „Der Gesetzgeber sollte überdies in der Kosmetikverordnung klare Vorgaben mit nachvollziehbaren Kriterien und unabhängigen Prüfstellen schaffen. Damit Verbraucher wissen, was sie sich wirklich auf Haut und Haare reiben“, fordert Schwartau.

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