GEZ: So gibt es Geld zurück

GEZ-Gebühren sind grundsätzlich nützlich und sinnvoll – aber längst nicht immer korrekt. Das hat gerade wieder einmal das Bundesverwaltungsgericht festgestellt. Die Verbraucherzentrale berät: So gibt es eine Rückerstattung.

Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften, die fürs Autoradio extra Rundfunkgebühren zahlen, obwohl ihr Lebenspartner schon für die Geräte zu Hause bezahlt, können GEZ-Gebühren zurück fordern. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.

Für die in 2006 gezahlten Gebühren ist Eile geboten. Denn die Rückforderungsansprüche aus dem Jahre 2006 verjähren mit dem 31. Dezember 2009. Die Verbraucherzentrale rät daher: Fordern Sie Ihre zuviel gezahlten Gebühren noch vor Weihnachten zurück!

Grundlage ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Anmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten mit Ehegatten gleichgestellt werden, die für ein Autoradio nicht gesondert bezahlen müssen (Urt. vom 29.04.2009 – 6 C 33.08)

Von dem Urteil profitieren diejenigen Lebenspartnerschaften, die bislang für ihr Autoradio zusätzlich Rundfunkgebühren zahlen mussten. Wer das bisher getan hat, sollte eine Kopie der Partnerschaftsurkunde unter Angabe der Namen und Teilnehmernummern beider Partner/innen an die GEZ senden. Das sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein gemacht werden. Das betreffende Rundfunkgerät wird dann abgemeldet. Zuviel gezahlte Rundfunkgebühren müssen ab Beginn der eingetragenen Lebenspartnerschaft zurückerstattet werden – maximal für drei Jahre plus des laufenden Kalenderjahres. Das kann im Einzelfall bis zu 198 Euro betragen, je nachdem wie lange schon “doppelt“ bezahlt wurde.

Hinweis:

Kostenlose Beratung zum Thema Rundfunkgebühren:

Telefonisch: Mo bis Do 10 bis 11 Uhr, Tel. 040-248 32 270

Persönlich: Mo 14 bis 18 Uhr, in der Verbraucherzentrale (ohne Anmeldung)

Schriftlich: Verbraucherzentrale, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg oder E-Mail Rundfunkgebuehren@vzhh.de

2 Gedanken zu „GEZ: So gibt es Geld zurück“

  1. Sehr geehrte Damen,
    sehr geehrte Herren,

    ich habe aufgrund des Urteils BVerwG 6 C 33.08 (vom 29.04.2009) bei der GEZ, 50656 Köln, einen Antrag auf Abmeldung meines Autoradios und Rückerstattung der bisherigen bezahlten Gebühren gestellt.
    Jetzt kam das Antwortschreiben von der GEZ mit dem Hinweis, dass Rundfunkrecht Landesrecht wäre, und o.g. Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nur für Rundfunkteilnehmer aus Baden-Württemberg gelten soll und somit nicht für mich , als Teilnehmer des Mitteldeutschen Rundfunks.
    Hat die GEZ mir eine richtige Auskunft gegeben?
    Wo kann ich mich noch hinwenden, um eine klare Antwort zu bekommen?

    Ich bedanke mich schon im Voraus, für Ihre kompetente Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffi Burgert
    Oschatzer Str. 52
    01616 Strehla.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beziehen seit Jahren schon Arbeitslosengeld 2 also bin ich befreit. Nun habe ich ein Schreiben bekommen das ich für 06/2010 zahlen soll. Hab denn nochmal den AA Antrag hingeschcikt. Dann kam eine Auflistung von der GEZ von 2005-2010. Wo denn dedailliert aufgestellt wurde was bezahlt wurde und was nicht. Aber ich habe ja eine Befreiung. Nun habe ich da auch angerufen und nachgefragt was das genau ist. Ihre Aussage war nur weil ich nicht immer einen Antrag gestellt habe. Aber denn hätten Sie ja die ganzen Jahre nachfordern müssen. Das komische ist ja auch mit dem 06/2010 warum erst nur den Monat. Wenn ich doch eh kein Antrag gestellt habe. Sie haben mich nie angeschrieben und es sich ja auch einiges geändert hat. Muss ich jetzt die Summen von 2005 bis jetzt nachzahlen?

    Danke im voraus

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