GEW unterstützt die Volksinitiative GUTER GANZTAG

Die GEW unterstützt die Volksinitiative GUTER GANZTAG. Die Initiative besteht aus Eltern, Erziehern und engagierten Hamburger Bürgerinnen und Bürgern.

Zum Teil kämpfen diese seit 2009 für eine höhere Qualität der Ganztagsbetreuung. Denn damals wurden die bereitgestellten Mittel pro Kind, und mit ihnen die Betreuungsstandards in Hamburg, noch einmal erheblich verschlechtert.

„Was bildungspolitisch richtig ist, hat in der Praxis eine erhebliche Kehrseite. Bezahlt wird die Entwicklung hin zum schulischen Ganztag nämlich durch eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bei den schulischen Beschäftigten und den ErzieherInnen. Dies geht auch zu Lasten der Kinder. Wir befürworten die Ganztagsschule, aber die Arbeitsbedingungen müssen stimmen. Daher unterstützen wir die Forderungen der Initiative nach mehr und geeigneteren Räumen, mehr Personal, frischem Essen und Kooperation auf Augenhöhe“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.

Die großen Schwierigkeiten an den vielen Hamburger Ganztags-Standorten sind vor allem eine Folge der strukturellen Mängel, die sich aus der Unterfinanzierung durch die Schulbehörde ergeben. Sie sind nicht Einzelfälle, wie der Senator so gerne betont, sondern ergeben sich unmittelbar aus den herabgesetzten Betreuungsstandards und fehlenden konzeptionellen Vorgaben durch die Behörde.

„Wir fordern deshalb spürbare Korrekturen der Rahmenbedingungen für alle Ganztags-Standorte. Ganzheitliche Bildung von Kindern bedarf einer hohen Qualität und einer guten Finanzierung. Denn jede Schule, an der sich Kinder von morgens bis abends aufhalten, muss auch dafür ausgestattet sein“, so Bensinger-Stolze abschließend.

Falls Senator Rabe nur der Form halber nun doch noch ein Gespräch mit den VertreterInnen der Volksinitiative führt ohne sich ernsthaft der berechtigten Kritik anzunehmen, wird die Initiative den zweiten Schritt der Volksgesetzgebung gehen und ein Volksbegehrten vorbereiten. Die Initiative hat allerdings deutlich gemacht, dass sie schulstandortspezifische Lösungen nicht ablehnen würden, wenn diese innerhalb ernsthaft geführter Verhandlungen erreicht werden könnten. Es liegt am Senat, die Volkinitiative nicht durch Rabes Sturheit zur Durchführung des zweiten Schritts der Volksgesetzgebung zu zwingen.

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