GEW kritisiert neue Dienstzeitregelung

In ihrer Pressemitteilung vom 06.10.2016 kündigt die Schulbehörde eine Initiative gegen den bisherigen „Teilzeitzwang“ von ErzieherInnen, SozialpädagogInnen und TherapeutInnen an. Mittels einer neuen Dienstzeitregelung wolle die BSB dem pädagogischen und therapeutischen Fachpersonal an Schulen (PTF)demnach „vernünftige Beschäftigungsverhältnisse und Vollzeitstellen ermöglichen“.

Die GEW Hamburg stellt hierzu fest, dass es keinen originären Zusammenhang gibt zwischen der Neuregelung der Einteilung der Arbeitszeit und der wünschenswerten Schaffung von Vollzeitstellen für die Beschäftigten.
„Mit Einführung der flächendeckenden Ganztagsschulen und der schulischen Inklusion wurden und werden bis heute vermehrt ErzieherInnen, TherapeutInnen und SozialpädagogInnen an Schulen eingestellt, sowohl auf Vollzeit als auch auf Teilzeitstellen. Es ist dabei inzwischen fast die Regel, dass viele dieser Beschäftigten in mehreren Tätigkeitsfeldern, wie beispielsweise im Ganztagsbetrieb, der Schulsozialarbeit und in der Inklusion arbeiten. Die geltende Dienstzeitregelung erkennt jedoch an, dass unterschiedliche Aufgabenfelder unterschiedliche Zeitanteile, beispielsweise zur Vor- und Nachbereitung, benötigen. Die BSB hat mit der Neuregelung zum Ziel, genau diese Unterschiede aufzuheben, um kostenneutral mehr Personalstunden für die direkte Arbeit mit den Schüler*innen zu bekommen. Ohne Rücksicht auf die Qualität der Arbeit und die Gesundheit der KollegInnen. Dabei greift sie mittels einer fachlich nicht gerechtfertigten Gleichmacherei so stark in die einzelnen Berufsprofile der KollegInnen ein, dass ein erfolgreiches Arbeiten nicht mehr gewährleistet wird. Hier schlägt die GEW Alarm“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.

Die GEW Hamburg veröffentlichte am 06.11. ein Gutachten, das untersucht, inwieweit mit den Setzungen des BSB-Entwurfs für eine neue Dienstzeitregelung die soziale Arbeit in Hamburger Schulen erfolgreich sein kann.  Der Verfasser des Gutachtens, Prof. (em.) Dr. Gerd Krüger, kommt in seiner Untersuchung zu einem vernichtenden Urteil: Sollte die Dienstzeitregelung in der geplanten Form umgesetzt werden, wird sie „in Verbindung mit den fachlich unzulänglichen und undifferenzierten Aufgabenbeschreibungen…einen nachhaltig negativen Einfluss auf die beruflichen Inhalte der Schulsozialarbeit nehmen.“

Die Kernaussagen des Gutachtens sind niederschmetternd für die Schulbehörde. Sie zeigen, dass dort noch viel Nachholbedarf ist, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen für das pädagogische und therapeutische Fachpersonal zu schaffen. Statt einer kompletten Vertaktung der KollegInnen im Unterrichtsrhythmus fordert die GEW daher zu allererst eine eigene überschulisch organisierte Fachaufsicht für das PTF-Personal und dazu Stellenbeschreibungen, die der spezifische Professionalität der einzelnen Berufe entsprechen. Die Behauptung der Behörde, mit einer neuen Dienstzeitregelung den von der GEW schon lange moniertem Missstand der fehlenden Vollzeitstellen beheben zu wollen, grenzt an Unwissenheit und muss als Vernebelungstaktik aufgefasst werden…“, ergänzt Birgit Rettmer, PTF-Expertin der GEW Hamburg.

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