GEW kritisiert Dienstzeitregelung PTF

Ende März präsentierte die BSB dem Gesamtpersonalrat ihren Entwurf einer neuen Dienstzeitregelung PTF. Am 7. April wurde er auf der Fachgruppensitzung PTF der GEW den anwesenden Kolleg_innen vorgestellt. Erste Einschätzungen der Schulen liegen nun vor.

Zur Erinnerung

Seit der Abschaffung der Integrationsklassen zugunsten der flächendeckenden Inklusion und der Einführung der flächendeckenden Ganztagsbetreuung für alle Kinder bis 14 Jahre im Jahr 2010 greifen viele Regelungen der Dienstzeitregelung nicht mehr.

Zur Folge hat dies, dass jede Schule das PTFPersonal unterschiedlich – und nicht immer rechtskonform – einsetzt. Fachliche Maßstäbe und berufsspezifische Standards werden dabei häufig den Nöten und Zwängen des schulischen Alltags untergeordnet, Kolleginnen und Kollegen bis an die Grenze der Belastbarkeit von Schulleitungen verplant.

Nur aufgrund gewerkschaftlichen Drucks und der Hartnäckigkeit des Gesamtpersonalrats hat sich die BSB bewegt und nach über fünf Jahren regelungsunklarer Zeit endlich einen eigenen Entwurf für eine Dienstzeitregelung für eure Berufsgruppen vorgelegt.

Kern des BSB-Modells ist die Aufteilung der Arbeit der Sozialpädagog_innen, Therapeut_innen , Erzieher_innen, Heilerziehungspfleger_innen und weiterer pädagogischer bzw. therapeutischer Berufsgruppen an Schulen in drei unterschiedliche Bereiche: K-Zeit, B-Zeit und sogenannte V/N-Zeit. K-Zeit steht für Kooperation, Koordination und Kommunikation, B-Zeit für Bildung, Begleitung, Beratung, Betreuung und Behandlung und die V/N-Zeit für die Vor- und Nachbereitung.

Die Krux liegt vor allem im Detail. Insbesondere die Zeitkontingente der einzelnen Bereiche lösen Empörung aus, wenn z.B. für die K-Zeit nur 3,9 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen sollen. Immerhin sind die hier genannten Bereiche ein essenzieller Bestandteil eurer professionellen Arbeit. Hinzu kommt, dass für Fortbildung pauschal nur 2,5 Tage vorgesehen sind. Das führt jeglichen Anspruch an qualifizierte Arbeit ad absurdum. Es wundert deshalb nicht, dass bereits die ersten Einschätzungen der GEW-Fachgruppe PTF deutlich machen, dass es so nicht geht.

Wie weiter?

Klar ist: Eine neue Dienstzeitregelung ist mitbestimmungspflichtig, d.h. der Gesamtpersonalrat setzt sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel dafür ein, dass es nicht zu Verschlechterungen eurer Arbeitszeitaufteilung kommt.

Klar ist auch: Die GEW begleitet diesen Prozess, informiert, führt Gespräche und ist sich mit ver.di darin einig, dass der jetzige Entwurf der BSB nicht akzeptabel ist.

Wir fordern eine Dienstzeitregelung,

● die die unmittelbare Arbeit an Klient_innen dahingehend begrenzt, dass Zeitkorridore für die mittelbaren Tätigkeiten, Supervision, für Koordination, Vor- und Nachbereitung, Telefonate und Elterngespräche etc. in einem Ausmaß zur Verfügung stehen, die eurem professionellen Anspruch gerecht werden.

● die Urlaub auch außerhalb der Ferien ermöglicht.

● die am Bedarf orientierte Zeiten für Fortbildung während der regulären Dienstzeit zulässt.

● deren Einhaltung gesichert ist durch das Verlagern der Fachaufsicht für das PTF-Personal in die BSB.

● die sich von eurer spezifischen Fachlichkeit ableitet statt von dem Zwang zur Ressourcenneutralität und einer Struktur, die professionelle Beziehungsarbeit in 45 Minuten Rhythmen vertaktet.

Hierfür setzten wir uns ein.

Birgit Rettmer, Gewerkschaftssekretärin

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