Gesundheitsberatung für Prostituierte

Mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz wurde bundesweit eine behördliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten eingeführt, die verpflichtend auch eine Gesundheitsberatung vorsieht. Seit dem 2. Oktober 2017 besteht für Prostituierte die Möglichkeit, diese gesundheitliche Beratung in einer Einrichtung der Gesundheitsbehörde in Hamburg-Mitte wahrzunehmen.

Damit Vertreterinnen und Vertreter der Medien sich einen Eindruck von Inhalt und Ablauf der Gesundheitsberatungen machen können, bietet die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) einen Vor-Ort-Termin inkl. eines erläuternden Gespräches mit der Leiterin der Einrichtung an. Der 45minütige Termin findet statt am

Montag, 9. Oktober 2017, 10.30 Uhr,
Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg.

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