Gerichtsvollzieher arbeiten in Vollbesetzung

Die Ausbildungsoffensive in der Justiz wirkt sich auch im Gerichtsvollzieherwesen aus: Die Hamburger Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher arbeiten aktuell in Vollbesetzung.

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern kommt in unserem Rechtsstaat eine besonders wichtige Funktion zu. Sie setzen Rechte von Gläubigern durch, erledigen Zwangsvollstreckungen, Pfändungen von beweglichen Vermögen, Zustellungen und nehmen Vermögensauskünfte ab. Das Hamburgische Gerichtsvollzieherwesen stand nach der Zwangsvollstreckungsreform von 2013, einer umfassenden Änderung der Bürokostenentschädigung in 2016 sowie einem Generationswechsel vor enormen strukturellen Änderungen, die zu großen Belastungen bei den verbliebenen Gerichtsvollziehern führten.

Hans-Dietrich Rzadtki, Präsident des Hamburger Amtsgerichts, erläutert: „Heute können wir sagen: Wir sind über den Berg. Die Gerichtsvollzieherbezirke in Hamburg sind wieder voll besetzt und uneingeschränkt arbeitsfähig. Im Zuge des schmerzhaften Strukturwandels ist der Beruf des Gerichtsvollziehers noch anspruchsvoller und deutlich attraktiver geworden. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten heute in ihren Büros mit moderner Technik, recherchieren hiermit u.a. Vermögenswerte der Schuldner und nehmen seit Kurzem auch am elektronischen Rechtsverkehr teil.“
Justizsenator Dr. Till Steffen ergänzt: „Wir haben in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem Amtsgericht intensiv daran gearbeitet, die strukturellen Herausforderungen zu meistern. Unsere Ausbildungsoffensive hat auch die Gerichtsvollzieher eingeschlossen. Mit Erfolg: 17 neue Kolleginnen und Kollegen sind im Dienst. Wir haben die Wende geschafft.

Rechtstreue Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf ihr Recht verlassen können. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sorgen dafür, dass dieses Recht durchgesetzt wird. Rechtsstaat bedeutet nicht das Recht des Stärkeren, es bedeutet Recht jedes Einzelnen, auch wenn er vermeintlich schwächer ist. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe sind darauf angewiesen, dass Gerichtsvollzieher da sind und sich darum kümmern, dass Rechnungen beglichen werden. So bleibt das Vertrauen in den Rechtsstaat stark.“

Das Amtsgericht hat zudem angekündigt, die Ressourcen für die Aufsicht über Inkasso-Unternehmen zu verstärken. Amtsgerichtspräsident Hans-Dietrich Rzadtki erläutert: „Immer mehr große Firmen, wie etwa Telefonanbieter oder Online-Versandhändler machen ihre Forderungen mithilfe von dafür zugelassenen Inkassounternehmen geltend. Dies schlägt sich bei uns in einer steigenden Zahl von Beschwerden Betroffener über die Einziehungspraxis, fehlende Transparenz oder unangemessene Inkassogebühren nieder. Als zuständige Aufsichtsbehörde verdoppeln wir ab dem 1.8.2018 unseren hierfür vorgesehenen personellen Einsatz.“

Dr. Till Steffen sagt dazu: „Ich begrüße die Weichenstellungen beim Amtsgericht sehr. Es ist wichtig, dass wir auf rechtlich zweifelhafte Methoden von Inkassounternehmen schnell reagieren können und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor rechtswidrigen Praktiken schützen. Das Amtsgericht leistet hier hervorragende Arbeit.“

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