Gericht bestätigt Streikrecht in der Diakonie

In der mündlichen Urteilsverkündung vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde heute das uneingeschränkte Streikrecht auch in diakonischen Einrichtungen in Hamburg bestätigt. Damit wurde festgestellt, dass auch in diakonischen Einrichtungen das Grundgesetz im vollen Umfang gilt.

Der für den Bereich Kirche und Diakonie zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretär Arnold Rekittke freut sich über dieses Urteil und stellt fest: „Die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht stehen nach dem Urteil über dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Damit ist klar: Wir dürfen auch in der Diakonie streiken, um einen Tarifvertrag zu erreichen.“

Rekittke weiter: „Wir werden die Arbeitgeber nun erneut zu Tarifverhandlungen auffordern. Wenn sie dieses nach diesem Urteil immer noch verweigern, nehmen wir den Streik wieder auf. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern der Diakonie fordern einen Tarifvertrag mit Gehältern wie in den meisten Hamburger Krankenhäusern.“

Für ver.di und die betroffenen ver.di-Aktiven steht mit dem Urteilsspruch fest, dass der sogenannte Dritte Weg, die eigenständige Arbeitsrechtssetzung der Diakonie, nicht mehr zeitgemäß ist.

„Es ist nun zu wünschen, dass die diakonischen Arbeitgeber und speziell das Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg an den Verhandlungstisch kommen, damit wir eine Tarifpartnerschaft begründen können“, sagt Wolfgang Werner, Mitglied des ver.di Fachbereichsvorstandes und Sprecher der ver.di-Aktiven im Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg.

Im Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg wurden im vergangenen Jahr sechs Streikmaßnahmen durchgeführt, nachdem der Arbeitgeber Tarifverhandlungen verweigerte.

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