Genossenschaftlicher Wohnungsbau: Bürgschaften für Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt schwer haben

SPD und Grüne fördern den genossenschaftlichen Wohnungsbau für Gruppen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben. Hierunter fallen beispielsweise Menschen mit Behinderung, junge Erwachsene aus Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung, Mütter mit psychischen Beeinträchtigungen oder Haftentlassene. Einen entsprechenden Antrag haben beide Fraktionen zur gestrigen Bürgerschaftssitzung eingebracht. Für diese Maßnahme sollen auch in den kommenden Jahren Bürgschaften von jeweils bis zu 10 Millionen Euro ermöglicht werden.

Dazu Ksenija Bekeris, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion und stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Der genossenschaftliche Wohnungsbau ist gerade für Gruppen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt eine sehr gute Lösung. Mit den städtischen Bürgschaften unterstützen wir diese Form der Wohnraumbeschaffung erfolgreich. So errichtet die Wohnungsgenossenschaft Schlüsselbund e.G. in Allermöhe und Groß Flottbek insgesamt 55 kleine Wohnungen(überwiegend 30-35 Quadratmeter) für Menschen mit Handicap, junge Erwachsene aus Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung und Haftentlassene, die von sozialen Trägern betreut werden. Die Mieten werden innerhalb der Grenzwerte für Leistungsbezieher nach SGB II (Hartz IV) oder SGB XII sein und eine Bindungsdauer von 40 Jahren haben.“

Dazu Mareike Engels, Fachsprecherin für Soziales, Frauen und Gleichstellung der Grünen-Bürgerschaftsfraktion: „Bei der Suche nach einer Wohnung haben es bestimmte Gruppen angesichts der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer. Darunter fallen Frauen, die aus dem Frauenhaus kommen und sich eine neue Existenz aufbauen möchten. Aber auch junge Erwachsene auf dem Sprung ins Berufsleben oder Wohnungslose sehen sich oft damit konfrontiert, dass sie auf dem freien Wohnungsmarkt schwer unterkommen. Genau diese Menschen wollen wir stärker bei der Wohnungssuche unterstützen und fördern für sie den genossenschaftlichen Wohnungsbau mit speziellen Bürgschaften der Stadt. So können Wohnungsprojekte vorfinanziert werden und die Sozialleistungsempfängerinnen und Sozialleistungsempfänger können nach Mietabschluss das geforderte Eigenkapital in Form von Genossenschaftsanteilen von den Sozialleistungsträgern anfordern. Diese Unterstützung erleichtert es den Genossenschaften, für diese Zielgruppen Wohnungen zu bauen und ist ein weiterer Baustein, um den Wohnungsmarkt etwas zu entspannen.“

Hintergrund:
Den Baugenossenschaften wird mit dieser Maßnahme ermöglicht, trotz fehlender Eigenmittel Förderungen in Anspruch nehmen. Hintergrund ist, dass diese Eigenmittel in Form von Genossenschaftsanteilen erst dann zur Verfügung stehen, wenn die Mieterinnen und Mieter einziehen. Die Sozialbehörde wiederum kann bei einkommensschwachen Wohnungssuchenden solche Anteile erst nach Einzug übernehmen.

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