Gefängnis-Suizide lösen Debatte aus

Seit Juli 2011 starben fünf Gefangene, davon vier Untersuchungsgefangene, in Hamburger Justizvollzugsanstalten durch Suizid. Jetzt wird über Maßnahmen zum Schutz der Inhaftierten diskutiert.

Insgesamt kamen seit 2001 35 Gefangene durch Suizid zu Tode, davon 19 in U-Haft und zwei in Abschiebehaft. Das geht aus den Antworten auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft hervor (Drs. 20/4041).

„Vor allem in den ersten Wochen und Monaten der Haft sind Gefangene in hohem Maße suizidgefährdet. Obwohl die Zahl der Untersuchungsgefangenen deutlich unter der Zahl der Strafgefangenen liegt, ereignen sich die meisten Suizide in U-Haft. Außerdem müssen in der Untersuchungshaftanstalt fast jeden zweiten Tag besondere Sicherungsmaßnahmen wegen Suizidgefährdung eines Gefangenen ergriffen werden“, erklärt Christiane Schneider, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Der Schock über die Inhaftierung, in vielen Fällen auch über die Straftat selbst, der fast vollständige Verlust sozialer Kontakte, der täglich 23-stündige Einschluss ohne sinnvolle Beschäftigung oder ausreichende Freizeitmöglichkeiten, das alles stürze Inhaftierte gerade in den ersten Tagen und Wochen in eine Krisensituation: „Man wird den Suizid von Menschen in einer solchen Situation nicht gänzlich verhindern können. Aber angesichts der traurigen Häufung der Selbsttötungen im letzten Dreivierteljahr müssen die Verantwortlichen neue Maßnahmen prüfen und umsetzen.“

Als Beispiele nennt Schneider „eine verstärkte psychosoziale Betreuung, zum Beispiel die Einrichtung einer Telefonseelsorge hinter Gittern, wie von Experten in die Diskussion gebracht, bauliche Maßnahmen vor allem im Untersuchungsgefängnis, die es Suizidgefährdeten erschweren, sich zu erhängen; die Verkürzung der Einschlusszeiten; die Ausweitung von Kontakt- sowie von sinnvollen Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten und auch die strengere Prüfung von Haftgründen, sodass insgesamt weniger U-Haft verhängt wird.“

Nach einem Suizid Ende April hatte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) erklärt, sie sei „zutiefst bestürzt über den Tod des Mannes“. Ihr Mitgefühl gehöre insbesondere den drei Söhnen: „Untersuchungshaft ist immer eine besondere Belastung für die Betroffenen.“ Sie habe veranlasst, dass bis zum Ende der Woche Maßnahmen entwickelt würden, die dieser besonderen Belastung Rechnung tragen und einer Vereinsamung der Gefangenen entgegenwirken sollen.

Die Beurteilung, ob eine Suizidgefährdung vorliege, erfolge nach dem „Vier-Augen-Prinzip“, so Justizbehörde. Die Erreichbarkeit des psychologischen Dienstes wurde bereits früher erweitert, um Gefangene auch an Wochenenden und Feiertagen betreuen zu können.

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