Gefährliches Fracking bleibt verboten

Fracking mit Chemikalien, die Mensch und Umwelt schaden, wird in Deutschland grundsätzlich unbefristet verboten. Das hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) versichert. Der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers habe absoluten Vorrang.

Die Förderung von Erdgas aus grundwassernahen Gesteinsschichten mittels gefährlicher Chemikalien bleibt in Deutschland grundsätzlich verboten, stellte Hendricks am Montag im Gespräch mit dem Deutschlandfunk klar. Die Umweltministerin will die strengsten Regeln einführen, die es für diese Gasförderungstechnik gibt. „Dieses Verbot ist absolut unbefristet. Man wird also keinerlei irgendwie wassergefährdende Stoffe einsetzen dürfen, auch nicht bei Probebohrungen“, so Hendricks. Für die Bundesregierung habe der Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit oberste Priorität. „Das Wichtigste ist eben die Gesundheit der Menschen und dafür brauchen wir auch gesundes Trinkwasser“, betonte die Umweltministerin.


Strenge Beschränkungen

Das sieht das Regelungspaket vor:

Das unkonventionelle, also das neue, riskante Fracking oberhalb von 3000 Metern Tiefe im Schiefer- und Kohleflözgestein, wird auf absehbare Zeit in Deutschland generell verboten. „So hatten wir das auch in der Koalitionsvereinbarung festgelegt und dieses Verbot ist absolut unbefristet“, so Hendricks.


Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen können in diesem Bereich allerdings Probebohrungen für die Forschung erlaubt werden, mit denen Alternativverfahren entwickelt werden sollen. Sie dürfen nur ohne den Einsatz von wassergefährdenden Frackflüssigkeiten stattfinden
.

Voraussetzung für die wissenschaftlichen Probebohrungen ist, dass eine unabhängige Expertenkommission sie als für Mensch und Umwelt unbedenklich einstuft. 


Die unabhängige Expertenkommission soll aus sechs Wissenschaftlern bestehen – darunter je ein Vertreter des Umweltbundesamtes, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung. „Das Gremium soll den breiten wissenschaftlichen Sachverstand in der Bundesrepublik bündeln“, so die Umweltministerin. Die wissenschaftlichen Experten können allerdings lediglich Empfehlungen aussprechen. Letzten Endes entscheidet stets die jeweils zuständige Wasserschutz- und Bergbaubehörde. „Die Genehmigungsbehörde bleibt unabhängig“, bekräftigte Hendricks. 


Ausnahmsweise ist nach erfolgreichen Erprobungsmaßnahmen auch kommerzielles Fracking dann zulässig, wenn die unabhängige Expertenkommission die Bohrung für Mensch, Umwelt und Erdbebensicherheit als unbedenklich bescheinigt hat und die zuständigen Berg- und Wasserbehörden der Länder dies genehmigen. Auch hier gilt, dass das Votum der Kommission für die Genehmigungsbehörden der Länder nicht bindend ist. 


Das altbekannte, konventionelle Fracking für so genanntes „Tight Gas“, das seit Jahrzehnten beispielsweise in Niedersachsen in viel größerer Entfernung zum Grundwasser unterhalb von 3000 Metern praktiziert wird, bleibt grundsätzlich möglich. Es wird allerdings erstmals strengen gesetzlichen Auflagen unterworfen.

In sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- oder Naturschutzgebieten wird jedwedes Fracking verboten.

Sollten Wissenschaft und Forschung inach 2018 eine Fracking-Methode entwickelt haben, die Mensch und Umwelt nicht gefährdet, kann über eine Lockerung des Verbots nachgedacht werden.

Der Entwurf geht noch im November in die Ressortabstimmung und vor Jahreswechsel ins Kabinett. Das Gesetz soll 2015 in Kraft treten.

Auf der Seite des Bundesumweltministeriums finden Sie eine ausführliche Sammlung zu Fragen und Antworten zum Thema „Fracking“.

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