Gefährlicher Kurs beim Strafvollzug

photocaseGEFANGEN.jpegJustizsenator Lüdemann bewegt sich in Kusch-Manier, stellt die SPD fest. Gemeint sind damit Verschärfungen im Strafvollzug,die Hamburg jetzt allein einführen kann und will, weil die beschlossene Föderalismus-Reform solche Themen zur Ländersache gemacht hat.

Seine 100-Tage-Bilanz hatten GAL und FDP noch mit leeren Blättern gezogen, jetzt hat er sich bewegt. Aber der erste eigene Vorstoß des neuen Justizsenators stößt auf Kritik.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat die Vorschläge von Justizsenator Carsten Lüdemann zu einem Hamburger Strafvollzugsgesetz als „Fortsetzung des gescheiterten und gefährlichen Kusch-Kurses im Strafvollzug“ kritisiert. „Wer gehofft hatte, Senator Lüdemann würde hier eigene und ausgewogene Akzente setzen, sieht sich enttäuscht“, so Innenexperte Andreas Dressel. Es drohe eine gefährliche Hinwendung zum Verwahrvollzug.

„Da in Deutschland die wenigsten Straftäter lebenslang einsitzen, muss unser Bestreben darauf gerichtet sein, den Gefangenen auf ein straffreies Leben in Freiheit vorzubereiten. Deshalb ist gute Resozialisierung der beste Opferschutz von morgen. Dazu hat Lüdemann wenig bis nichts gesagt. So werden neue Straftäter produziert.“

Dressel bedauerte, dass mit der Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug von der Bundes- auf die Landesebene nun ein „Wettlauf der Scharfmacher und Sparkommissare“ einsetze. „Davor haben wir immer gewarnt“, so der Innenpolitiker. Dass Senator Lüdemann als erstes die Hürden für die Fesselung von Gefangenen lockern wolle, zeige die Richtung auf, in die der Senat gehen will. „Damit stellt Senator Lüdemann sogar den rückwärtsgewandten bayerischen Entwurf noch in den Schatten, der die Bestimmungen für die Fesselung unverändert lässt“, kritisierte Dressel.

Für die SPD-Fraktion bietet das geltende Strafvollzugsgesetz des Bundes einen guten und geeigneten Rahmen. „Wir werden auf dieser Grundlage nach der Sommerpause konkrete Vorschläge in die Bürgerschaft einbringen“, kündigte Dressel an. Dies gelte zum Beispiel für den Jugendstrafvollzug, der endlich aus dem rechtsfreien Raum herausgeholt werden müsse.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.