Geduldete Flüchtlinge: Bleiberecht wird verlängert

Am Freitag, 4. Dezember, treffen sich die Innenminister der Länder, um über das Bleiberecht geduldeter Flüchtlinge zu beraten. Die bislang geltende Altfallregelung läuft zum Jahresende aus. Im Vorfeld des Treffens gab es keine Einigung der Bundesländer auf ein unbefristetes Bleiberecht für tausende Flüchtlinge, die bislang nur eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ besitzen und von Abschiebung bedroht sind.

Antje Möller, flüchtlingspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der GAL-Bürgerschaftsfraktion, sagte dazu: „Ich hätte mir eine unbefristete Altfallregelung gewünscht, die unter erleichterten Voraussetzungen ein Bleiberecht gewährt. Hamburg hat diesen Vorschlag in den Vorgesprächen zur Innenministerkonferenz eingebracht. Es ist bedauerlich, dass mit den anderen Bundesländern darüber kein Einvernehmen zu erzielen ist. Trotzdem müssen die Menschen, die jetzt nur eine ,Aufenthaltserlaubnis auf Probe’ haben, nun nicht befürchten, in die Duldung zurückzufallen. Es wird auch keine Abschiebungen geben, denn es soll immerhin für mindestens zwei Jahre eine Verlängerung der bestehenden Altfallregelung beschlossen werden. Die GAL wird sich in Hamburg weiter dafür einsetzen, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die betroffenen Menschen vereinfacht und an realistisch erreichbare Ziele geknüpft wird.“

Hintergrund:
In Hamburg leben knapp 5.000 Menschen mit dem Status „vollziehbar ausreisepflichtige Personen“ – viele von ihnen seit Jahren. Sie können einen Antrag auf Aufenthalterlaubnis für einen dauerhaften Aufenthalt nach §§ 104a, 104b Aufenthaltsgesetz stellen (Altfallregelung). Bisher wurden 178 solcher Anträge endgültig abgelehnt und 1.092 Aufenthaltserlaubnisse auf Probe erteilt.

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