GAL will Kita-Recht erweitern

SchulkinerKaum gibt es in Hamburg für alle Kinder ab dem dritten Geburtstag das Recht auf einen Kita-Platz, fordert die GAL eine Ausweitung: Gemeinsam mit den Bundes-Grünen will die GAL ein Recht auch für ein- und zweijährige Kinder durchsetzen. Finanziert werden soll die Maßnahme über eine Abschaffung des Ehegattensplitting. Die komplette Erklärung der GAL finden Sie hier.

Grüne fordern erweiterten Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung

Recht auf ganztägige Betreuung vom 1. bis zum 3. Lebensjahr!

(Pressemitteilung der GAL-Bürgerschaftsfraktion)

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion fordert gemeinsam mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Einführung eines Rechtsanspruches auf ganztägige Kinderbetreuung vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr. Die Bundestagsfraktion hat hierzu ein Finanzierungskonzept entwickelt, das vorsieht, das Ehegattensplitting in eine Individualbesteuerung unzuwandeln.

Der Schlüssel zur Schaffung gleicher Bildungs- und Entwicklungschancen für alle Kinder liegt im Ausbau der Betreuungsinfrastruktur. Mit den Hamburger Rechtsansprüchen auf Kinderbetreuung, die ab 1. August 2006 in Kraft getreten sind, ist auch bei der Krippenbetreuung ein Schritt in die richtige Richtung getan. Dieser Ausbau zielt aber einseitig auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kinder nicht erwerbstätiger Eltern haben in Hamburg das Nachsehen und kommen nur bei dringlichem sozial oder pädagogisch bedingtem Bedarf oder ab dem 3. Lebensjahr in den Genuss eines Betreuungsplatzes.

Bei der Finanzierung des Ausbaus steht der Bund in der Mitverantwortung. Die Grünen schlagen deshalb die Einführung einer Kinderbetreuungskarte vor, über die sich der Bund an den Betreuungskosten beteiligen soll. Eltern erhalten eine solche Kinderbetreuungskarte als Gutschein für die Tagesbereuung ihres Kindes. An die Karte gebunden ist eine pauschale Geldleistung, die zwischen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und in Tagespflege unterscheidet. So werden Bundesmittel über die Eltern an die Träger der Kinderbetreuung weitergeleitet. Ein Geldleistungsgesetz schafft die verfassungsrechtliche Basis der Kinderbetreuungskarte. Die bisherige Finanzierung kann auf diesem Weg erheblich ergänzt werden.

Dazu Christiane Blömeke, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Die Erweiterung des Rechtsanspruches ist ein wichtiger Meilenstein, um allen Kindern einen rechtzeitigen Zugang zur Bildungseinrichtung Kita zu ermöglichen- unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern. Durch eine Beteiligung des Bundes an den Kosten könnte die Betreuungssituation vor allem für die Ein- bis Dreijährigen in den sozialen Brennpunkten enorm verbessert werden. Gerade bei den Krippenplätzen ist die Zahl der Ganztagesplätze um rund 24 Prozent zurückgegangen.“

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