GAL: „Transparenz und Teilhabe“

Die Bürgerschaft berät Donnerstag in erster und (vermutlich) zweiter Lesung das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (WBG). Die schwarz-grüne Koalition legt damit ein modernes Landesgesetz vor, das für stationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen, ambulante Dienste, Anlagen des Servicewohnens („Betreutes Wohnen“), Wohngemeinschaften sowie Hospize und Einrichtungen der Kurzzeitpflege gilt.

Dazu sagte Christiane Blömeke, Sprecherin für Pflege der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte betreuungsbedürftiger Menschen, schaffen mehr Transparenz über die angebotenen Leistungen und sichern zudem die Qualität der Betreuung. Im Zentrum steht der Teilhabegedanke. Nicht zuletzt durch die Aufnahme des Servicewohnens in das Gesetz, setzen wir auch im Bundesvergleich neue Maßstäbe in der Pflege.“

Martina Gregersen, Sprecherin der Fraktion für Behindertenhilfe ergänzte: „Auch Menschen mit Behinderung werden von dem Gesetz profitieren. Speziell für sie entworfene Befragungen sollen die Lebensqualität regelmäßig messen und Maßstab für Verbesserungen sein.“

Hintergrund:

Mit der Föderalismusreform 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Heimrecht (Ordnungsrecht) auf die Länder übertragen. Hamburg nutzt diese Möglichkeit und definiert mit dem WBG nicht nur Mindeststandards für stationäre Einrichtungen, sondern erstmalig auch die Mindestanforderungen für ambulante Dienste, Wohngemeinschaften und Anlagen des Servicewohnens („Betreutes Wohnen“) – ohne dabei Bürokratie aufzubauen. Die bisherige strikte Trennung zwischen stationär und ambulant, zwischen Heim und selbst verantworteten Wohn- und Betreuungsformen war nicht mehr zeitgemäß. Todes- und Vernachlässigungsfälle haben zudem den Bedarf aufgezeigt, den ordnungsrechtlichen Schutz auch auf neue Wohnformen und ambulante Dienste auszuweiten. Mit der Verabschiedung des Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes wird eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrages im Bereich Pflege umgesetzt. Das WBG soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.