GAL: Alterskontrollen an Spielautomaten

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion will Jugendliche besser vor den Gefahren des Glücksspiels schützen. In der heutigen Sitzung der Hamburger Bürgerschaft soll hierzu ein Antrag verabschiedet werden, der Alters-Schranken an Spielautomaten fordert. Außerdem sollen Minderjährige künftig keine Prepaid-Karten mit Glücksspiel-Guthaben mehr erwerben dürfen.

Linda Heitmann, Fachsprecherin für Suchtfragen in der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärte dazu: „Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir den Jugendschutz im Bereich des Glücksspiels verbessern. Unser Ziel ist dabei, die bestehenden Regelungen wirksam durchzusetzen. Hierzu halten wir eine Alters-Schranke an Automaten – ähnlich wie beim Zigarettenverkauf – für sinnvoll und technisch umsetzbar. Wer zu jung ist zum verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspielen, kann heute relativ leicht im Internet pokern, Roulette spielen oder wetten. Um hier den Jugendschutz zu stärken, wollen wir auf eine Altersbeschränkung bei Guthabenkarten für Online-Spielcasinos prüfen lassen. Wer volljährig ist, kann selbst entscheiden und hat weiter Zugang zum legalen Glücksspiel und hat durch die vorgeschlagenen Regelungen mit keinerlei Einschränkungen zu rechnen“.

Hintergrund:

Die im Januar 2010 vorgestellte Hamburger SCHULBUS-Studie [http://www.sucht-hamburg.de/uploads/docs/22.pdf] hat sich mit dem Suchtverhalten von Jugendlichen in der Hansestadt befasst. Dafür wurden 3.500 Schülerinnen und Schülern aller Schulformen zwischen 14 und 18 Jahren zum Thema „Glücks- und Computerspiel“ befragt. Die Erhebung ergab, dass fast jeder zehnte Jugendliche regelmäßig Glücksspiele im Internet spielt. Die meisten Online-Glücksspiele lassen sich nur über so genannte „Paysafe-Cards“ finanzieren. Diese haben – ähnlich wie Prepaid-Karten für Mobiltelefone – ein bestimmtes Guthaben und werden oft an Tankstellen verkauft. Hier setzt der Antrag an: Er fordert eine Prüfung, ob solche Karten als Karten für Minderjährige und Erwachsene angeboten werden können. Karten für Unter-18-jährige könnten dann für Online-Glücksspiele gesperrt werden. Für Minderjährige würde der Zugang zu Online-Glücksspielen damit erschwert.

Neben den Spielen im Internet bieten vor allem Münzautomaten in Imbissen oder Bars vielen Jugendlichen häufig einen leichten Zugang zu Glücksspielen. Um den Jugendschutz in diesem Bereich zu stärken, fordert die GAL-Fraktion eine Bundesratsinitiative. Hamburg soll sich dafür einsetzen, dass der Bund §3 Absatz 1 der SpielVO ändert. Jeder Automat sollte technisch so umgerüstet werden, dass eine Benutzung nur nach Alterskontrolle per Personalausweis oder Führerschein möglich wird – ähnlich wie derzeit schon bei Zigarettenautomaten oder Sonnenbänken.

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