Fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt

Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das hat das Landgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden (Urteil vom 13.5.2009, Az. 2-02 O 3/09). Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig; ob die Commerzbank Berufung einlegen wird, ist offen.

Wer den eingeräumten Dispositionskredit überzieht, bekommt nach Beobachtung der Verbraucherzentrale zumeist nicht sofort eine Kreditkündigung. Vielmehr werde eine weitere Überziehung „geduldet“. Der Zinssatz für diese „geduldete Überziehung“ sei besonders hoch, bei der Commerzbank liege er zurzeit bei 18,74 % (effektiver Jahreszins) und damit im Spitzenfeld. Nach einer Klausel in den Geschäftsbedingungen der Commerzbank verlangte sie darüber hinaus noch ein Entgelt für vom Kunden veranlasste Verfügungen in Höhe von 5 Euro pro Posten. Diese Klausel war Gegenstand des Rechtsstreits.

In der Urteilsbegründung stellt das Gericht fest, dass die Ausführung einer Überweisung in der „geduldeten Überziehung“ keinen besonderen Aufwand darstelle, der extra entgeltpflichtig sein dürfe. Ein höheres Risiko sei bereits durch höhere Zinsen abgegolten. Diese Regelung könne überdies zu absurden Ergebnissen führen, wenn zum Beispiel der Dispositionskredit nur um einen geringen Betrag und kurze Zeit überschritten werde und in diesem kurzen Zeitraum viele Überweisungen getätigt würden. Daher sei die Klausel unangemessen und rechtswidrig.

Außerdem untersagte das Gericht die Verwendung einer Klausel, mit der für den Abruf eines Kontoauszugs am Bankterminal ein Entgelt von 0,51 Euro verlangt wurde. Solche Kosten seien bereits mit der Monatspauschale der Kontoführung abgegolten.

Die Verbraucherzentrale rät: Wem in der Vergangenheit zu Unrecht innerhalb der „geduldeten Überziehung“ zusätzlich 5 Euro pro Überweisung oder sonstiger Verfügung vom Konto abgebucht wurden, kann von der Commerzbank die Erstattung verlangen. Das gelte auch für 3 Jahre rückwirkend.

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