Frappant: Abriss wäre nicht zu verhindern

Noch im Dezember gibt es in Altona die Freigabe für den Abriss des Frappant-Gebäudes in der Großen Bergstraße. Und dieses nicht, weil die Verwaltung Fakten schaffen und ein laufendes Bürgerbegehren untergraben will, sondern weil ihr durch die laufenden Verfahren zum Bürgerentscheid in Sachen IKEA die Hände gebunden sind.

Die Sachlage ist verwickelt, aber eigentlich nicht kompliziert:

– IKEA möchte auf dem Frappant-Gelände ein Möbelhaus bauen

– Deshalb gibt es den Antrag auf Erteilung einer Abrisserlaubnis

– Außerdem gibt es zwei Bürgerbegehren: Eins für, eins gegen den IKEA-Bau

– Das Bürgerbegehren FÜR das Möbelhaus war mit rund 5.600 Unterstützerstimmen erfolgreich, der Bürgerentscheid ist bereits terminiert (19. Januar 2010). Damit trat gleichzeitig der so genannte Suspensiv-Effekt in Kraft, der besagt, dass weder die Verwaltung noch die Bezirkspolitik irgendetwas unternehmen darf, das gegen den Bau von IKEA gerichtet wäre.

– Jetzt kommen Abrissantrag, Bauordnung und Volksgesetzgebung in Konflikt: Ein Antrag gilt als genehmigt, wenn er nicht innerhalb einer festgelegten Frist abgelehnt wird. Diese Genehmigungsfiktion tritt für den FRAPPANT-Abriss noch im Dezember ein. Widersprechen darf die Verwaltung nicht, weil sie durch den vorher erwähnten Suspensiv-Effekt gehindert ist.

– Selbst wenn das Bürgerbegehren GEGEN das Möbelhaus kurzfristig seine Unterschriften vorlegte, wäre fraglich, ob dies noch gegen die Abrissgenehmigung wirksam sein könnte. Zwar dürften Bezirksverwaltung und -versammlung von so einem Zeitpunkt an auch nichts mehr FÜR die Ansiedlung tun – aber das wäre ja, s.o., auch gar nicht erforderlich: Die Abrissgenehmigung entsteht ja gerade durch Nichtstun, ganz von allein.

Nun muss das alles nichts heißen – IKEA hat stets erklärt, den Bürgerentscheid abwarten zu wollen, und nichts spricht derzeit dafür, dass sich daran etwas geändert hätte. Aber ein weniger „friedlicher“ Investor könnte die Situation jetzt ausnutzen.

Der CDU-Bezirksfraktionsvorsitzende Uwe Szczesny nahm die aus seiner Sicht offensichtlichen Mängel des bestehenden Gesetzes zum Anlass, alle Fraktionen aufzufordern, im kommenden Jahr gemeinsam darüber nachzudenken, wie die Gesetzgebung zum Bürgerentscheid künftig sinnvoller gestaltet werden kann. Nicht erst der Fall Ikea zeige, dass es „für jedermann klare und nachvollziehbare Regeln geben“ müsse, mit denen Verfahren und Konsequenzen von Bürgerbehren „rechtlich eindeutig und ohne Grauzonen“ beschrieben werden.

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