„fördern und wohnen“ wird flexibler

Gemischte Quartiere durch mehr Flexibilität bei der Vermietung durch „fördern und wohnen“ – Wichtiger Schritt zur Umsetzung der Verständigung mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“

SPD und Grüne beantragen in der kommenden Bürgerschaft einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Verständigung mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“. Dem städtischen Betreiber aller bisherigen Folgeunterbringungen für Geflüchtete, „fördern und wohnen“ (f&w), soll bei der Nutzung eigener Wohngebäude mehr Flexibilität ermöglicht werden. Das städtische Unternehmen soll nicht nur öffentlich-rechtliche Unterkünfte betreiben können, sondern Wohnungen in diesen Unterkünften auch an Inhaber von Wohnberechtigungs- oder Dringlichkeitsscheinen und auch frei auf dem Wohnungsmarkt vermieten können. So soll auch in diesen Quartieren eine integrationsfördernde soziale Mischung entstehen können. Dazu wird das Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts fördern und wohnen geändert und die Aufgaben der Anstalt in Bezug auf Erwerb, Errichtung, Anmietung und Vermietung von Wohnungen konkretisiert und erweitert (siehe Anlage). Konkreter Anlass des Gesetzesvorhabens und voraussichtlich direkter Anwendungsfall wird dabei die von „fördern und wohnen“ selbst errichtete „Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen“ am Poppenbütteler Berg sein. Mit dem Gesetzentwurf wird ein Bürgervertrag aus der Verständigung mit der Volksinitiative umgesetzt.

Dazu Andreas Dressel, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir wollen, dass auch unser städtischer Betreiber f&w gemischte, integrationsfreundliche Quartiere realisieren kann. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Bürgerverträge und der Vereinbarung mit der Volksinitiative. Mit den Änderungen werden wir auch die Chancen für die Gruppe der vordringlich Wohnungsuchenden und der Sozialwohnungsberechtigten auf dem Wohnungsmarkt verbessern. Außerdem wollen wir, dass Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen, soweit sie von ‚fördern und wohnen‘ errichtet und betrieben werden, im Rahmen gemischter Nutzung an Sozialwohnungsberechtigte vermietet und zu einem Anteil auch auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden können. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um die gesellschaftliche Integration von geflüchteten Menschen und anderen auf Hilfe angewiesenen Personen zu fördern. Den Praxistest soll und wird das neue Gesetz in Poppenbüttel bestehen.“

Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es ist unsere politische Aufgabe, die Unterbringung von Flüchtlingen so zu gestalten, dass sie Integration fördert. Das setzen wir mit unserer kommenden Gesetzesänderung in die Praxis um. Wir ermöglichen ‚fördern und wohnen‘ künftig auch an weitere Personengruppen zu vermieten: während der Nutzung von Unterkünften an vordringlich Wohnungssuchende und nach Ablauf oder Reduzierung der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft zur freien Vermietung. Wir schaffen so die Grundlage, durchmischte und sozial stabile Wohnquartiere zu errichten. Damit setzen wir auch einen wesentlichen Punkt in der Verständigung mit der Volksinitiative ‚Hamburg für gute Integration‘ um.“

Dazu Klaus Schomacker, Initiativen für erfolgreiche Integration in Hamburg (IfI): „Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung bei der Umsetzung unserer Verständigung zu Poppenbüttel – er kann bei der Realisierung integrationsfreundlicher gemischter Quartiere helfen. Die Initiativen für erfolgreiche Integration in Hamburg (IfI) begrüßen die Anstrengungen der Regierungsfraktionen, um im Rahmen der HGI Vereinbarungen an allen Standorten von Anfang an eine sozial durchmischte Belegung der Quartiere zu ermöglichen. Es liegt jetzt in der politischen Verantwortung dafür zu sorgen, dass das gemeinsame Ziel eines ausgewogenen Zugangs der Neubauvorhaben für alle Hamburger Zielgruppen erreicht wird, insbesondere auch bei der später folgenden schrittweisen Reduzierung der öffentlich rechtlichen Unterbringung.“

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