Fluggastkontrolleure klagen gegen Leiharbeit

Morgen um 11 Uhr werden Beschäftigte der Hamburger Fluggastkontrolle (FIS GmbH), Vertreter der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und Rechtsanwalt Thieß beim Arbeitsgericht Hamburg 150 Klagen einreichen. Hintergrund ist der Verdacht auf illegale und verdeckte Leiharbeit bei der Fluggastkontrolle am Hamburger Flughafen.

Bereits im September hat ein Beschäftigter von FIS mit ver.di-Unterstützung Klage beim Arbeitsgericht Hamburg erhoben. In diesem Pilotverfahren begehrt der Kläger die Beschäftigung bei der Bundespolizei und Nachzahlung von ca. 25.000 € aufgrund illegaler Leiharbeit.

Dazu Peter Bremme, zuständiger ver.di-Fachbereichsleiter: „Im Februar fällt die Entscheidung über die Musterklage. Wir gehen davon aus, dass die Gerechtigkeit sich durchsetzt und festgestellt wird, dass die Kolleginnen und Kollegen bei FIS Bundesangestellte und keine Angestellten einer illegalen Leiharbeitsfirma mit viel niedrigeren Löhnen sind. Dann wird endlich das Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ bei der Hamburger Fluggastkontrolle Einzug halten.“

Für ver.di wird mit diesen Verfahren das Thema Privatisierung von staatlichen Aufgaben und Leiharbeit unter Mindestlohn erneut auf den Prüfstand gestellt.

Bei FIS in Hamburg sind ca. 600 Menschen beschäftigt.

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