Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen

Senat beschließt Konzept zum Bau von Flüchtlingsunterkünften im Standard des sozialen Wohnungsbaus

Der Senat hat heute ein Konzept zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen beschlossen, die im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden sollen. Alle Bezirke wurden gebeten, Flächen mit einer Größe von 8 Hektar zu nennen, auf denen der Bau von bis zu 800 Wohneinheiten möglich ist. Die Unterkünfte sollen bis Weihnachten 2016 bezugsfertig sein.

Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Wir wollen Flüchtlingen mit Bleibeperspektive eine gute Unterbringung und schnelle Integration ermöglichen. Deswegen haben wir dieses einmalige Programm aufgelegt, mit dem bis Weihnachten 2016 mehrere tausend Wohnungen in Hamburg entstehen werden. Es freut mich sehr, dass die Bezirke dies möglich machen und uns bereits eine große Zahl an Flächen gemeldet haben.“

Jedes Bezirksamt wurde gebeten, eine Fläche von ca. 8 ha zu vorzuschlagen, auf der bis Ende 2016 bezugsfertige Unterkünfte für Flüchtlinge mit der Perspektive Wohnen errichtet werden können. Die gemeldeten Flächen befinden sich zum Teil noch in der Prüfung.

Die Wohnungen werden mit eigenen Bädern und Küchen ohne Abstriche vom aktuellen Baustandard errichtet. Maßstab für Wohnungsgrößen und -ausstattung sind die geltenden Standards des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, dabei sollen die Wohnungen im 1. Förderweg mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung von 15 bis 30 Jahren errichtet werden.

Ziel ist es, die geplanten öffentlichen Unterkünfte im Standard des öffentlich geförderten Wohnungsbaus grundsätzlich durch private Investoren errichten zu lassen. Die Flächen werden vorrangig an bestandshaltende Investoren vergeben, dazu zählen sowohl Genossenschaften und als auch bestandshaltende freie Wohnungsunternehmen. In jedem Fall wird geprüft, ob auch die SAGA GWG die Entwicklung übernehmen kann.

Vorgesehen sind zwei Nutzungsphasen: Die Wohnungen werden zunächst als Flüchtlingsunterkünfte in der Folgeunterbringung genutzt, d.h. mit deutlich mehr Personen belegt als in regulären Wohnungen üblich. So sind bei bis zu 800 Wohnungen je Fläche und einer sehr engen Belegung mit durchschnittlich mindestens fünf Personen pro Wohnung für die Dauer der öffentlich-rechtlichen Unterbringung jeweils ca. 4.000 Flüchtlingsplätze möglich.

Genehmigt werden die Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen auf Grundlage der planungsrechtlichen Erleichterungen im Baugesetzbuch für Flüchtlinge und Asylbegehrende. Die Gebäude werden im Rahmen der Genehmigung im vollen Umfang auf alle Standards der Hamburgischen Bauordnung geprüft.

Fördern und wohnen AöR (f&w) wird mit dem Eigentümer einen Pacht- oder Generalmietvertrag für einen Zeitraum von 15 Jahren abschließen und die errichteten Wohngebäude als öffentliche Unterkunft selbständig betreiben. Nach Ablauf der 15 Jahre stehen die Wohnungen dauerhaft dem Wohnungsmarkt und damit weiten Kreisen der Bevölkerung zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt werden jeweils ca. 2.000 Bewohnerinnen und Bewohner in den Quartieren wohnen.

Zudem ist vorgesehen, zügig Planrecht für Wohnungsbau auf den Flächen zu schaffen, damit bereits deutlich vor Ablauf des für die Unterkunft vorgesehenen Zeitraums von 15 Jahren für einzelne Wohnungen oder Baublöcke auch reguläre Mietverträge abgeschlossen werden können. So können sukzessive auch Haushalte integriert werden, die keinen Flüchtlingsstatus haben.

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