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	<title>Kommentare zu: FAQ zur Zukunft der Schulen</title>
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	<description>Aktuelle Informationen für Hamburg aus Politik, Kultur, Gewerkschaften, Vereinen und Verbänden. Links - dort wo das Herz schlägt</description>
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		<title>Von: Martina Juhnke</title>
		<link>http://www.hh-heute.de/faq-zur-zukunft-der-schulen/comment-page-1/#comment-38237</link>
		<dc:creator>Martina Juhnke</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 01:42:23 +0000</pubDate>
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		<description>„Wer die Berechtigung f&#252;r den Besuch der 7. KLasse eines Gymnasiums erworben hat, kann bis Klasse 10 nicht mehr abgeschult werden&quot;. Aha.

Interessant an dieser Aussage ist, dass Frau Goetsch zwar Bestandsschutz f&#252;r die Starterschulen gibt, den weiteren Verlauf dieser Sch&#252;ler/innen im Schulsystem aber anscheinend „vergisst“. 
Denn diese Sch&#252;ler k&#246;nnen ja erst in der 7. Klasse aufs Gymnasium wechseln. 
Bekommen diese Sch&#252;ler dann mit einer Gymnasialempfehlung „automatisch“ die Berechtigung f&#252;r den Besuch der 7. Klasse auf einem Gymnasium und k&#246;nnen dann bis Klasse 10 nicht mehr abgeschult werden?
Was ja bedeuten w&#252;rde, dass die Gymnasien R&#252;ckst&#228;nde, f&#252;r die sie gar nicht verantwortlich sind ausb&#252;geln m&#252;ssten, trotz gr&#246;&#223;ter Klassen aller Schulformen und fast ohne F&#246;rderkontingente? 
W&#228;hrend die anderen, die bereits in Klasse 5 eingeschult wurden, sich erst 2 Jahre auf dem Gymnasium „bew&#228;hren“ mussten, um die Berechtigung f&#252;r den Besuch der 7. Klasse zu bekommen?
Oder gilt f&#252;r die Starterschul-Sch&#252;ler/innen das bisher vorhergesehene Verfahren Elternwahlrecht plus Probejahr, so dass die Startersch&#252;ler/innen die einzigen sind, die nach Klasse 7 noch abgeschult werden k&#246;nnen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>„Wer die Berechtigung f&#252;r den Besuch der 7. KLasse eines Gymnasiums erworben hat, kann bis Klasse 10 nicht mehr abgeschult werden&#8221;. Aha.</p>
<p>Interessant an dieser Aussage ist, dass Frau Goetsch zwar Bestandsschutz f&#252;r die Starterschulen gibt, den weiteren Verlauf dieser Sch&#252;ler/innen im Schulsystem aber anscheinend „vergisst“.<br />
Denn diese Sch&#252;ler k&#246;nnen ja erst in der 7. Klasse aufs Gymnasium wechseln.<br />
Bekommen diese Sch&#252;ler dann mit einer Gymnasialempfehlung „automatisch“ die Berechtigung f&#252;r den Besuch der 7. Klasse auf einem Gymnasium und k&#246;nnen dann bis Klasse 10 nicht mehr abgeschult werden?<br />
Was ja bedeuten w&#252;rde, dass die Gymnasien R&#252;ckst&#228;nde, f&#252;r die sie gar nicht verantwortlich sind ausb&#252;geln m&#252;ssten, trotz gr&#246;&#223;ter Klassen aller Schulformen und fast ohne F&#246;rderkontingente?<br />
W&#228;hrend die anderen, die bereits in Klasse 5 eingeschult wurden, sich erst 2 Jahre auf dem Gymnasium „bew&#228;hren“ mussten, um die Berechtigung f&#252;r den Besuch der 7. Klasse zu bekommen?<br />
Oder gilt f&#252;r die Starterschul-Sch&#252;ler/innen das bisher vorhergesehene Verfahren Elternwahlrecht plus Probejahr, so dass die Startersch&#252;ler/innen die einzigen sind, die nach Klasse 7 noch abgeschult werden k&#246;nnen?</p>
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