Faire Arbeit an den Hochschulen

Die Umsetzung des „Code of Conduct“, dem Verhaltenskodex für faire Arbeit an den Hamburger Hochschulen, soll gemeinsam mit den Hochschulen, Personalräten und Gewerkschaften weiter vorangebracht werden.

Die rot-grüne Koalition setzt sich mit einem Antrag zur heutigen Bürgerschaft dafür ein, insbesondere befristete Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals weiter abzubauen, Erziehungsleistungen bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten stärker zu berücksichtigen sowie die Situation der Promovenden an den Hamburger Hochschulen zu verbessern (siehe Anlage). Ferner soll die Tarifsperre, die es den betreffenden Gewerkschaften nicht erlaubt, mit den Arbeitgebern eigene Tarifverträge auszuhandeln, aufgehoben werden.

Dr. Sven Tode, Fachsprecher Wissenschaft und Forschung der SPD-Bürgerschaftsfraktion, dazu: „Gerade erst gestern hat die Bundesregierung auf unseren Anstoß hin die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht. Das ist ein erster wichtiger Schritt für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses. Bereits in der Novelle des Hamburgischen Hochschulgesetzes wurden wichtige Verbesserungen für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler festgeschrieben, die es fortzuentwickeln gilt. Der in Hamburg ausgehandelte Kodex für gute Arbeit nimmt im Bundesländervergleich eine Spitzenposition bei den Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs ein. Daran werden wir jetzt weiter anknüpfen. Unterhalb der Professur müssen weitere attraktive Personalkategorien entwickelt werden, die sowohl eigenverantwortliches als auch wissenschaftliches und administratives Arbeiten auf Dauerstellen möglich machen.“

Dr. Carola Timm, Sprecherin für Wissenschaftspolitik der Grünen Bürgerschaftsfraktion, dazu: „Wir Grünen haben immer wieder die prekären Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses kritisiert. Wer sich von einem Arbeitsvertrag zum anderen hangeln muss, kann sich nur schlecht auf Lehre und Forschung konzentrieren. Solche Rahmenbedingungen schrecken qualifizierten Nachwuchs ab. Viele gehen ins Ausland oder in die Privatwirtschaft. Mit unserem Antrag wollen wir sicherstellen, dass die Maßnahmen des ‚Code of Conduct‘ umgesetzt werden. Wir wollen damit einen Beitrag leisten, die Arbeitssituation an den Hochschulen zu verbessern. Auch die Bundesregierung hat die Dringlichkeit erkannt und gestern eine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen beschlossen. Im neuen Gesetzesentwurf findet sich einiges aus dem Hamburger Code of Conduct wieder. Das ist eine erfreuliche Entwicklung.“

Hintergrund
Die als „Code of Conduct“ in die Novellierung des Hamburger Hochschulgesetzes (HmbHG) eingeflossenen Regelungen sollen zur Sicherung von Kontinuität und Qualität in der Wissenschaft und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen beitragen. Erst kürzlich ist die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen dem Hamburger Beispiel gefolgt und hat mit den Hochschulen sowie den beteiligten Landespersonalräten erstmals einen gemeinsam bindenden Kodex entwickelt.

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