EVG: Arbeitgeber wollen Belegschaft spalten

Die Vorstände von Fernverkehr, Regio und Cargo der Deutschen Bahn wollen offensichtlich den nur für GDL-Mitglieder geltenden Schlichterspruch auf alle Fahrpersonale anwenden. Damit würden sich die Dienstpläne der Beschäftigten verschlechtern.

Das ist für Mitglieder der EVG weder rechtlich zulässig, noch wird es den Bedürfnissen unserer Kolleginnen und Kollegen gerecht! In einem von der EVG geforderten Spitzengespräch musste die Arbeitgeberseite unter anderem folgende Feststellungen anerkennen:

Die im Schlichterspruch enthaltenen Ankündigungsfristen, Planungsphasen und –verfahren sind in Betriebsvereinbarungen oder Gesamtbetriebsvereinbarungen bereits besser geregelt. Deshalb sind Veränderungen der Planung nicht notwendig!
Kündigungen von Betriebsvereinbarungen werden nicht ausgesprochen!

Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte zur Arbeitszeitgestaltung, Ruhetags- und Urlaubsplanung bleiben unangetastet.
Arbeitszeitthemen regeln unsere Betriebsräte vor Ort. Keiner kennt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten besser.

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