EuGH schiebt Flatrate-Arbeit einen Riegel vor

DGB: Arbeitnehmerrechte werden gestärkt

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass aus dem Unionsrecht eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung folgt, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender DGB Nord:

„Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – gut so. Gerade in Zeiten von permanenter Erreichbarkeit, Tarifflucht und Home Office bleiben die Rechte der Arbeitnehmer viel zu oft auf der Strecke. Die Anzahl unbezahlter Überstunden bewegt sich seit Jahren auf einem inakzeptabel hohen Niveau. Allein in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern schätzen wir 77 Millionen Stunden unbezahlte Mehrarbeit. Im Umkehrschluss heißt das: innerhalb eines Jahres erwirtschaften sich die Arbeitgeber im Norden knapp 2,5 Milliarden Euro in die eigenen Taschen. Den Sozialkassen wiederum fehlen dadurch gut 800 Millionen Euro.

Permanenter Standby-Modus und Entgrenzung können außerdem krank machen. Mit der Erfassung der Arbeitszeit kann so besser kontrolliert werden, ob Ruhezeiten und tägliche Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Die Flexibilität wird darunter absolut nicht leiden, ganz im Gegenteil: Statt mit der Stechuhr könnte man heutzutage schließlich per Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren.“

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