Erst in Kiel, dann in Berlin?

Mindestlohn: Jamaika-Koalition will Arbeitnehmer-Gesetz verschlechtern

Der DGB Nord erwartet angesichts zahlreicher Verstöße gegen die gesetzliche Lohnuntergrenze von der Parteispitze der schleswig-holsteinischen Grünen, dass sie klar Stellung nimmt zu den beabsichtigten Verschlechterungen beim Bundesmindestlohn. Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hatte gestern im Kieler Landtag nicht nur seine Ablehnung eines vergabespezifischen Mindestlohns bekräftigt, sondern auch eine Bundesratsinitiative der Jamaika-Koalition gegen bestehende Dokumentationspflichten beim gesetzlichen Mindestlohn angekündigt. Heute hatte der Zoll gemeldet, dass die ermittelten Verstöße von Firmen gegen den Mindestlohn deutlich zugenommen haben, um 40 Prozent zum Vorjahr.

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord:

„Läuft in Kiel das Pilotprojekt für die Bundespolitik nach dem Wahlsonntag? Die Koalitionsparteien in Schleswig-Holstein müssen den Wählerinnen und Wählern klipp und klar sagen, welche arbeitnehmerfreundlichen Regelungen sie konkret schleifen wollen. Insbesondere von den Grünen erwarte ich verbindliche Aussagen, ob sie – im Land wie im Bund – für Verschlechterungen zur Verfügung stehen. Es gibt schon jetzt viel zu viele Verstöße gegen den Mindestlohn – erst durch die Dokumentationspflicht können sie aufgedeckt werden. Schleswig-Holstein ist der Lohnkeller des Westens, deshalb darf gerade hier kein Schlendrian im Kampf gegen Lohndumping praktiziert werden. Das Vergaberecht schützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, die Staatsaufträge erhalten, vor Ausbeutung. Die Dokumentationspflichten der Arbeitgeber beim gesetzlichen Mindestlohn sollen sicherstellen, dass bei Arbeitszeiten und Stundenlöhnen nicht geschummelt werden kann – alles andere wäre de facto die Abschaffung des Mindestlohns. Wir wollen, dass Schleswig-Holstein das „Land der Guten Arbeit“ wird.“

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