Erfolg der Hamburger Steuerfahndung

Ermittlungen des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen führten zur Ergreifung der Täter eines Umsatzsteuerbetrugs und zu deren Verurteilung durch das Landgericht Hamburg

Durch die Ermittlungen der Hamburger Steuerfahndung wurden in enger Zusammenarbeit mit der Hamburger Staatsanwaltschaft drei Täter eines konspirativ angelegten Umsatzsteuerbetrugs gefasst und am 20.01.2016 vom Landgericht Hamburg zu empfindlichen Strafen verurteilt: Die beiden Hauptangeklagten (53 und 27) erhielten Haftstrafen wegen versuchter und vollendeter Steuerhinterziehung sowie Urkundenfälschung von 4 Jahren und 6 Monaten bzw. 2 Jahren auf Bewährung. Eine Mitangeklagte (36) wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche in 28 Fällen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt (Az.: 630KLS2/15).

Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen hatten die Angeklagten in Bremen, Düsseldorf und Hamburg mehrere Scheinfirmen gegründet, um Vorsteuern aus gefälschten Rechnungen zu erschleichen. Dabei wurde ein Gesamtschaden aus Umsatzsteuerhinterziehungen von ca. 1,1 Millionen Euro ermittelt. Das gesamte Unternehmenskonstrukt diente demnach ausschließlich dem Zweck, Steuern zu hinterziehen. Zur Verschleierung der tatsächlichen Identitäten und Geschäftssitze nutzten die Täter gefälschte Ausweisdokumente und verschiedene Büroserviceunternehmen.

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