E.on Hanse: „Plumper Überrumpelungsversuch“

E.on Hanse will Kunden, die den Gaspreisen widersprochen haben, in eine Falle locken. Davon ist die Verbraucherzentrale Hamburg überzeugt. Der Gasversorger senkt zum 1. Oktober 2009 den Gaspreis. Der jetzt allen Kunden übersandten Mitteilung ist ein Preisinformationsblatt beigefügt, in dem es nach Hinweis auf das bei Preisänderungen bestehende Sonderkündigungsrecht des Kunden heißt: „Wenn Sie nicht kündigen, gelten die neuen Preise als vereinbart“.

„Das eine Falle für alle Widerspruchskunden“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Diesen Kunden solle eine „Vereinbarung“ auf die neuen Preise, die auch nach den Preissenkungen, weit über den von diesen Kunden akzeptierten liegen, untergejubelt werden. In Hamburg und Umland haben nach Schätzung der Verbraucherzentrale 30.000 Kunden – viele darunter bereits seit Herbst 2004 – Widerspruch gegen die Preisfestsetzungen durch E.on Hanse erhoben und verweigern die Zahlung eines Teils der Forderungen oder zahlen nur unter Vorbehalt.

„E.on Hanse wird mit diesem plumpen Überrumpelungsversuch nicht durchkommen. Die Klausel ist überraschend und verstößt gegen Rechtsgrundsätze für Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, sagt Hörmann. Allen Widerspruchskunden rät die Verbraucherzentrale, sicherheitshalber an E.on Hanse zu schreiben: „Hiermit widerspreche ich Ihrer Preisfestlegung und weise Sie darauf hin, dass die neuen Preise nicht als vereinbart gelten“.

„Zu einer Vereinbarung gehören immer zwei. Ohne Zustimmung kein höherer Preis“, so Hörmann.

Der für Oktober 2009 nun mitgeteilte Preis (Klassik Gas) liegt mit netto 4,394 Cent pro Kilowattstunde in der mittleren Verbrauchsgruppe immer noch um 35 Prozent über dem Preis von September 2004 (3,26 Ct/kwh).

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