E.on Hanse im Krieg mit seinen Kunden

E.on Hanse hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg im Verfahren über die Sammelklage von 54 Gaskunden eingelegt. Der Gasversorger hatte den Prozess am 27. Oktober 2009 verloren und stand vor der Frage, ob der Gang zum Oberlandesgericht lohnt. „Auch hier wird E.on keinen Erfolg haben“, vermutet Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Massenklagen gegen Verweigerer

Inzwischen weitet E.on Hanse die Klagewelle gegen Gaskunden aus, welche die Zahlung eines Teils ihrer Rechnung verweigert haben. Allein beim Amtsgericht Reinbek sind 400 Klagen eingegangen, vier Richter sind dort mit den Verfahren befasst. Nach Beobachtungen der Verbraucherzentrale sind inzwischen nicht nur Gaskunden im Hamburger Umland, sondern mehr und mehr im Stadtgebiet betroffen. E.on schreckt auch nicht davor zurück, hoch betagte Menschen vor den Kadi zu zerren.

So liegt der Verbraucherzentrale der Fall einer Familie von Widerspruchskunden vor, bei der E.on den 61-jährigen Sohn verschonte, aber den 95-jährigen Vater und die 82-jährige Schwiegermutter mit je einer Zahlungsklage im Umfang von 120 Seiten erschreckte. „All dies bei für E.on aussichtsloser Rechtslage. Eine ganze Region wird in Angst und Schrecken versetzt und die Justiz unnötig belastet“, erregt sich Hörmann und fragt: „Ist es Zufall, wenn bevorzugt ältere Menschen verklagt werden?“

Dabei erfährt E.on bei den Amtsgerichten derzeit eine Abfuhr nach der anderen, so in Bergedorf, Blankenese und zuletzt in Reinbek. Das dortige Amtsgericht ist angesichts der 400 vorliegenden Verfahren jetzt dazu übergegangen, die E.on-Anwälte in einem Standardschreiben unmissverständlich auf die Aussichtslosigkeit ihrer Klagen hinzuweisen. Darin heißt es: „geht das Gericht davon aus, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam ist und (E.on Hanse) nur die Tarife zustehen, die bis zum Widerspruch erhoben wurden“.

Die Verbraucherzentrale schätzt, dass 5.000 Kunden die Zahlung der erhöhten Preise seit Jahren verweigern und weitere 25.000 Kunden dies nach Widerspruch nur unter Vorbehalt getan haben.

Nicht ideal: Neuverträge als Falle

Einige Hunderttausend Kunden im Tarif KlassikGas erhalten in diesen Tagen von E.on Hanse ein Anschreiben mit dem Betreff „Gute Nachrichten: Aus KlassikGas wird das IdealGas-Paket“. Darin werden die Kunden aufgefordert, einen neuen Vertrag zu unterschreiben. „Das ist eine Falle. E.on Hanse will die unwirksamen alten Verträge loswerden und den Kunden neue unterschieben“, warnt Hörmann und rät: „Bloß nicht unterschreiben“.

Das Landgericht Hamburg hatte in seinem Urteil vom 27. Oktober 2009 festgestellt, dass die Klausel, wonach E.on berechtigt ist, die Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen, unwirksam ist. Diese Klausel findet sich in fast allen KlassikGas-Verträgen. Alle Kunden, die einen solchen Vertrag haben, sollten sich nach dem Rat der Verbraucherzentrale von E.on jetzt nicht einen neuen Vertrag unterschieben lassen. Denn auf der Basis der bestehenden Verträge kann E.on – so die Konsequenz aus dem Urteil des Landgerichts – die Preise nicht erhöhen und muss sogar – so die Verbraucherzentrale – Erstattungsforderungen für die Vergangenheit fürchten.

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