Bessere Förderung Alleinerziehender

Die EVG hat die verbesserte finanzielle Förderung von Alleinerziehenden begrüßt. Der Bundesrat war dem Vorschlag des Bundestages gefolgt und hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause dem Gesetz zur Verbesserung von Familienleistungen zugestimmt.

Danach können Alleinerziehende rückwirkend zum 01. Januar 2015 den sogenannten Entlastungsbetrag steuerlich geltend machen. Dieser wird von bislang 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Betrag rückwirkend ab dem 2. Kind um 240 Euro pro Kind. Der Entlastungsbetrag wurde – in seiner heutigen Form – 2004 geschaffen und bislang nicht erhöht. Mit ihm sollte der finanzielle Vorteil von zusammenveranlagten Eltern (Ehegattensplitting) ausgeglichen werden.

Die für die Familienpolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende, Regina Rusch-Ziemba, erklärte: „Nach 11 Jahren wurde es höchste Zeit, dass der Entlastungsbetrag endlich erhöht wurde. Ich bin sehr froh, dass sich die Politik endlich in der Lebenswirklichkeit der Betroffenen angenähert hat.“ Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Situation der alleinerziehenden Mütter und Väter und deren Kinder. Rund 625.000 (39 Prozent) aller Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern sind derzeit auf staatliche Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) angewiesen.

Regina Rusch-Ziemba unterstrich: „Sie und ihre Familien tragen besondere Armutsrisiken. Der Staat steht hier in besonderer Verantwortung gerade die Kinder davor zu Schützen.“ Sie betonte: „In einem Land, wo Bildung und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern noch immer vom Geldbeutel der Eltern abhängen, kann die nächste verbesserte Förderung nicht wieder 11 Jahre auf sich warten lassen.“

Alleinerziehende machen einen wesentlichen Bestandteil der Familien in Deutschland aus: Von den rund 8,1 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern in Deutschland sind knapp 20 Prozent alleinerziehende Mütter oder Väter. In der Zeit von 1996 bis zum Jahr 2012 ist die Anzahl der Alleinerziehenden von 1,3 Millionen auf 1,6 Millionen angestiegen. Von den 12,9 Millionen Kindern unter 18 Jahren leben inzwischen 17 Prozent in alleinerziehenden Familien. In neun von zehn Fällen ist der alleinerziehende Elternteil die Mutter.

Studien, die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen worden sind, zeichnen ein differenziertes Bild von Alleinerziehenden und räumen mit gängigen Vorurteilen auf: Viele alleinerziehende Mütter sehen ihre Lebenssituation überwiegend positiv, verfügen über ein hohes Selbstvertrauen und haben verschiedene Strategien, die Herausforderungen des Alltags zu bewältigen. Dabei ist in vielen Fällen Alleinerziehen eine Phase, der andere Familienformen vorausgegangen sind, und die nicht das angestrebte Familienmodell ist. Etwa ein Drittel der Alleinerziehenden lebt mit einem (neuen) Partner oder einer (neuen) Partnerin zusammen, jedoch nicht im selben Haushalt.

Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt

Die Mehrzahl der Alleinerziehenden will ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften. Mehr als zwei Drittel der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren (2013: 67 Prozent) waren aktiv erwerbstätig, davon 42 Prozent in Vollzeit. Auch Alleinerziehende, die nicht erwerbstätig sind, würden zu einem großen Teil gerne arbeiten, haben aber in der Regel größere Schwierigkeiten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt für die meisten Alleinerziehenden eine beträchtliche Herausforderung dar. Sie sind mit deutlich höheren Anforderungen an die Organisation des Alltags, der Haushaltsführung, Kindererziehung und Sicherung des finanziellen Einkommens konfrontiert. Rund 39 Prozent aller Haushalte von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern sind derzeit auf staatliche Grundsicherungsleistungen (SGB II) angewiesen. Das sind 625.000 Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden (Stand 2012). Sie und ihre Familien tragen besondere Armutsrisiken.

Kinderförderungsgesetz und Anspruch auf einen Kitaplatz

Um allen Alleinerziehenden die Chance zu eröffnen, durch Erwerbstätigkeit unabhängig zu sein, sind sie auf ein gut funktionierendes Netz aus flexiblen und passgenauen Betreuungsangeboten für ihre Kinder und auf eine familienfreundliche Arbeitswelt angewiesen. Mit dem Ende 2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiföG) und dem seit August 2013 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr profitieren insbesondere auch Alleinerziehende von dem verstärkten quantitativen und qualitativen Ausbau.

Netzwerke lokaler Akteure unterstützen Alleinerziehende bei der Bewältigung ihres Alltags und bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, beispielsweise durch Wegweiser oder auf die Bedarfe von Alleinerziehenden abgestimmte Angebote und Anlaufstellen. Das Online-Handbuch „Unterstützungsnetzwerke für Alleinerziehende“ fasst zusammen, wie solche Unterstützungsnetzwerke aufgebaut werden und funktionieren können.

Kindergeld, Elterngeld und Entlastungsbetrag

Eine Vielzahl von Familienleistungen, wie zum Beispiel Kindergeld und Elterngeld, tragen dazu bei, die finanzielle Situation für Alleinerziehende und ihre Kinder zu verbessern. Auch andere Sozialleistungen, wie beispielsweise das Wohngeld oder notfalls die Grundsicherungsleistungen unterstützen Alleinerziehende besonders.

Um alleinerziehende Familien gezielt zu unterstützen, können alleinerziehende Steuerpflichtige den sogenannten Entlastungsbetrag steuerlich geltend machen. Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, das am 10. Juli im Bundesrat verabschiedet wurde, wird der Entlastungsbetrag von 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben. Zusätzlich wird eine Staffelung von 240 Euro pro Kind ab dem zweiten Kind neu eingeführt. Die Verbesserungen gelten rückwirkend zum 1.1.2015. Der Entlastungsbetrag ist – wie die Ergebnisse der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen gezeigt haben – eine besonders effiziente Leistung für Alleinerziehende. Sie erreicht rund 1,1 Millionen Haushalte, entlastet Alleinerziehende wirksam und erhöht die Attraktivität der Erwerbstätigkeit.

Als spezielle Leistung für Alleinerziehende, deren Kind unter 12 Jahre alt ist und nicht oder nicht regelmäßig oder nicht rechtzeitig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält, bekommen Alleinerziehende für das Kind für maximal 72 Monate Unterhaltsvorschuss. Hierbei ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils unerheblich.

Im Service-Portal des Bundesfamilienministeriums, dem Familien-Wegweiser, finden Alleinerziehende wichtige Informationen zu Leistungen und Ansprechpartnern.

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