Elternkammer: Primarschule kann gelingen

Neue Unterrichtskonzepte und flächendeckend vergleichbare Bildungsangebote sind aus Sicht der Elternkammer Voraussetzung, wenn die Primarschule gelingen soll. Die sogenannte Langform sehen die Eltern problematisch. Bevorzugt soll die Primarschule „an einem Standort“ realisiert werden. Besondere Maßnahmen werden für den ersten Jahrgang, der die Reform durchlebt, verlangt.

Nach intensiver Beschäftigung mit den bis dato bekannten Planungen der Schulbehörde zur Primarschule nimmt die Elternkammer erstmals offiziell Stellung zur geplanten Einführung dieser neuen Schulform als Kernelement der Schulreform.

Ausschlaggebend für das Erreichen besserer Bildungschancen und höherer Kompetenzniveaus wird nach Einschätzung der Kammer die parallele Einführung individualisierter Unterrichtskonzepte sein, die die Förderung sowohl von leistungsstarken und hochbegabten wie auch leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern ermöglichen.

Schließlich sei an die Primarschule die Erwartung geknüpft, so Kammer-Vorsitzender Hans-Peter Vogeler, „dass ein größerer Anteil eines Jahrganges das gegenwärtig festgestellte gymnasiale Kompetenzniveau erreicht.“

Entscheidend wird auch die flächendeckende Einführung von Primarschulen mit vergleichbaren Bildungsangeboten sein, damit für jedes Kind unabhängig vom Schulstandort und von sozialer Lage oder Migrationshintergrund eine Chancengleichheit hergestellt wird. Insbesondere, so Kammer-Vorsitzender Vogeler, darf die Entscheidung für eine Primarschule nicht „vorwegnehmend sein“ hinsichtlich der späteren Wahl einer weiterführenden Schule.

Zusätzlich hat die Kammer eine Reihe von Bedingungen für das Gelingen des neuen Schultyps aufgestellt:

* Primarschulen sollten in der Regel an einem Standort realisiert werden.

* Die als Langform bezeichnete Kooperation mit einer weiterführenden Schule wird als besonders problematisch angesehen.

* Für den Übergang von Primar- in weiterführende Schulen bedarf es eines neuen Prognose-, Beratungs- und Entscheidungsprozesses, der Eltern und Schüler sehr viel stärker als bisher einbezieht.

* Für den ersten Jahrgang der Primarschule sind besondere Übergangsmaßnahmen vorzusehen, damit diese Schülerinnen und Schüler nicht benachteiligt werden.

* Bildungsinhalte der jetzigen 5. und 6. Klassen dürfen nicht in spätere Klassenstufen verlagert werden, so dass die Anschlussfähigkeit an den nachfolgenden zwei Säulen gesichert ist.

* Die Einführung der Primarschule muss evaluiert werden, um feststellen zu können, ob tatsächlich höhere Kompetenzniveaus erreicht werden.

* Der schulformübergreifende Einsatz von Lehrkräften kann förderlich sein. Die Fortbildung der Lehrkräfte muss dementsprechend organisiert werden.

Darüber hinaus begrüßt die Kammer ausdrücklich den gestarteten Beteiligungsprozess über die Regionalen Schulentwicklungskonferenzen. Kammer-Vorsitzender Vogeler dazu: „Wir erwarten, dass die RSK-Empfehlungen gewichtig in die abschließenden Entscheidungen der Behörde und des Senats einbezogen werden.“

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