Ein-Euro-Jobs: SPD verlangt Änderungen im Bundesrecht

In den vergangenen Jahren sind die Kriterien, die Arbeitsgelegenheiten (sogenannte „Ein-Euro-Jobs“) erfüllen müssen, um aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden zu können, immer enger gefasst worden.

Hierdurch ist eine sinnvolle Ausgestaltung solcher Maßnahmen kaum noch möglich. Zudem wurden langjährig bewilligte Projekte, die in den Stadtteilen sehr geschätzt sind, nicht mehr anerkannt. Das hat bei vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an AGHs für Unverständnis gesorgt und die Anbieter solcher Maßnahmen vor große Probleme gestellt. Mit einer Initiative für die nächste Bürgerschaftssitzung will die SPD-Fraktion nun dafür sorgen, dass in sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ sinnvolle Arbeit geleistet werden kann. Dem steht vor allem die Anwendung des Kriteriums der „Zusätzlichkeit“ mehr und mehr entgegen. Deshalb drängt die SPD-Fraktion hier auf Veränderung.

Dazu Jens-Peter Schwieger, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente für Langzeitarbeitslose müssen im Bundesrecht verändert werden. Bei den Ein-Euro-Jobs muss das Kriterium der Zusätzlichkeit anders gefasst werden. Schließlich geht es in Verbindung mit Angeboten der Sozialarbeit auch bei den Stadtteilprojekten vor Ort darum, Langzeitarbeitslose durch sinnvolle Tätigkeiten bei einer Stabilisierung und Strukturierung im Alltag zu unterstützen. Es kann ja nicht sein, dass hier nur Tätigkeiten genehmigt werden, die offensichtlich wirkungslos sind. Das führt bei den Ein-Euro-Jobbern zu Frust und nutzt niemandem. Eine Verdrängung regulärer Beschäftigung ist durch die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Betroffenen kaum zu erwarten. Wir sind sicher, dass unser Vorstoß auch bei den anderen Bundesländern breite Unterstützung finden wird.“

Hintergrund:
Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen mit mehreren Vermittlungshemmnissen. Sie werden durch Angebote der Sozialarbeit flankiert. AGHs werden aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Die Bewilligungspraxis der Jobcenter, auch in Hamburg, unterliegt damit den immer strenger gewordenen Auflagen des Bundesrechnungshofs. Laut Bundesrecht (Paragraph 16d SGB II) müssen AGHs die Kriterien „Zusätzlichkeit“, „Wettbewerbsneutralität“ und „öffentliches Interesse“ erfüllen. Hintergrund ist, dass durch diese finanziell geförderten Maßnahmen keine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängt werden soll.

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