Ein-Euro-Jobs: Bald Geld mitbringen?

photocaseARBEIT.jpegMüssen Ein-Euro-Kräfte nun sogar noch Geld für ihren Job mitbringen? Seit dem 1. Juli ist die sogenannte Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobber auf 150 Euro monatlich begrenzt. Bislang konnten Beschäftigungsträger bis zu 210 Euro Mehraufwandspauschale für eine Arbeitsgelegenheit bei der Behörde abrechnen.

Der DGB Hamburg kritisiert die Kürzung der Mehraufwandsentschädigung. Ein-Euro-Jobber, die bisher etwa 1,75 Euro Aufwandsentschädigung pro Stunde für ihre Arbeit (max. 30 Stunden pro Woche) erhielten, müssen sich jetzt auf weniger Geld einrichten.

„Hier bestraft und schröpft die ARGE die Schwächsten“, sagt Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg. „Für einige Ein-Euro-Jobber kann die Arbeitsgelegenheit jetzt sogar zum ,Zuschussgeschäft‘ werden, weil Kosten, die ihnen für Fahrten zum Einsatzort sowie Kinderbetreuung entstehen, durch die abgesenkte Pauschale unter Umständen nicht mehr gedeckt sind.“

Es gehe nicht an, dass Langzeitarbeitslosen, die unter Androhung von Sanktionen Ein-Euro-Jobs antreten müssen, nun auch noch finanzielle Nachteile entstünden. Pumm weiter: „Aber selbst, wenn es für die Betroffenen ein ,Nullsummenspiel‘ herauskommt, führt das zu Demotivation. Man macht den Menschen klar: Langzeitarbeitslose sind eigentlich hoffnungslose Fälle, und dafür will man nicht auch noch Geld ausgeben. Das ist zynisch.“

Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit begründet diese Kürzung mit einer Untersuchung, die angeblich ergab, dass die Träger im vergangenen Jahr durchschnittlich 149 Euro an die Ein-Euro-Jobber ausgezahlt hätten. Mit der aktuellen Absenkung passe man sich lediglich den Realitäten an.

Auf wiederholtes Nachfragen des DGB und seiner Vertreter in den Fachgremien wurde die Herausgabe dieser „Untersuchung“ bisher allerdings verweigert – sie sei noch nicht komplett abgeschlossen hieß es immer wieder, werde aber demnächst veröffentlicht.

„Was die Behörde dennoch nicht davon abhält, in Salamitaktik alle paar Wochen einzelnen Medien Teilergebnisse daraus mitzuteilen, ohne dass die Öffentlichkeit die Grundlage der dabei aufgestellten Behauptungen nachvollziehen könnte“, so Erhard Pumm. „Ob es um die unrealistisch hohen Eingliederungsquoten von Ein-Euro-Jobbern oder um Kürzungen geht – mit
Verweis auf eine Untersuchung, die nach Glaubwürdigkeit und Wissenschaftlichkeit klingen soll, versucht die BWA gute Stimmung zu machen oder Kahlschlag zu begründen. Nur kann’s keiner überprüfen. Es ist schon seltsam, aus einer nicht abgeschlossenen Studie Teile der Öffentlichkeit zu präsentieren, ohne die zuständigen Gremien einzubeziehen. “

Hinter der aktuellen Kürzung der Mehraufwandspauschale stehe auch der stets wiederholte falsche Gedanke, dass die Transferleistungen für Arbeitslose eigentlich zu hoch seien im Verhältnis zu niedrig entlohnter Tätigkeit. Erhard Pumm: „Erstens wird dabei außer acht gelassen, dass die Mehrheit der ehemaligen Arbeitslosenhilfe-Bezieher durch Hartz IV schlechter gestellt wurden. Außerdem wird bei den Berechnungen stets ,vergessen‘, dass ALG
II-Empfängern das Kindergeld gegen gerechnet wird und sie keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, der an reguläre Erwerbstätigkeit gebunden ist. Weitere Kürzungen für ALG II-Empfänger verbieten sich.“

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