Effektiver Schutz vor Lohndumping

Tarifvertrag im Wach- und Sicherheitsgewerbe ist bis Ende 2016 allgemeinverbindlich

Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hamburg gelten rückwirkend zum 1. Januar 2015 die Hamburger Löhne und die Zuschläge im Bewachungsgewerbe als allgemeinverbindlich: das heißt, kein Unternehmen darf schlechter bezahlen als der ver.di-Lohntarifvertrag es vorsieht.

Erstmals gilt damit in Hamburg ein und derselbe Lohn für alle vergleichbar qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Branche. Laut Statistik sind im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hamburg insgesamt mehr als 7.000 Frauen und Männer beschäftigt.

Der Entgelttarifvertrag regelt Lohn- und Gehaltshöhen je nach Qualifikationsstufe sowie Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Demnach beträgt das Mindestentgelt in der Branche aktuell 8,50 Euro und das Höchstentgelt 15,00 Euro. Auch für das Jahr 2016 sind die Löhne für allgemeinverbindlich erklärt worden. Ab 1. Januar 2016 steigt das Mindestentgelt auf 9,00 Euro. Auch für höher qualifizierte Arbeiten im Sicherheitsgewerbe steigen die Löhne und Gehälter in vergleichbaren Schritten, so dass es zu keiner Abschmelzung der Lohnabstände kommt. Das Höchstentgelt steigt damit zum 1. Januar 2016 auf 15,50 Euro.

Peter Bremme, ver.di-Verhandlungsleiter für das Bewachungsgewerbe, äußerte sich darüber erfreut. Er betonte: „Die Allgemeinverbindlichkeit sichert damit die Einkommensbedingungen für über 7.000 Sicherheitsbeschäftigte in Hamburg bis Ende 2016. Ich freue mich besonders, dass auch der neu ausgeschriebene Vertrag für die FlugsicherheitsassistentInnen am Flughafen Hamburg eine klare Lohnuntergrenze bekommt. Damit haben wir für Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen Planungssicherheit bis Ende 2016 geschaffen.“

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