Durchmischung sorgt für gute Quartiere und Integration

An den Standorten der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen sollen heterogene Bewohnerstrukturen entstehen. Dafür hat die Stadt eine Kooperationsvereinbarung mit Bedarfsgruppen und Wohnungsunternehmen entwickelt. Personen mit Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung können den Wohnungs­unternehmen als Mieterinnen und Mieter vorgeschlagen werden. Die Wohnungs­unternehmen sind dabei frei in ihrer Entscheidung, mit wem sie einen Mietvertrag schließen. Feste Kontingente für bestimmte Bedarfsgruppen gibt es nicht.

Neben den an der Kooperationsvereinbarung Beteiligten steht es einzelnen Personen oder anderen Bedarfsgruppen frei, die Vermieter anzufragen. Die Kooperations­vereinbarung liegt jetzt zur Unterschrift vor. Ziel ist es, stabile und durchmischte Quartiere zu schaffen und die frühzeitige Reduzierung der öffentlich-rechtlichen Unterkünfte auf 300 Bewohnerinnen und Bewohner zu realisieren. Damit erfüllt Hamburg eine Kernforderung der Initiative „Hamburg für gute Integration“. An einigen Standorten entstehen zudem zusätzlich Wohnungen, die von Anfang an dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Mit der Kooperationsvereinbarung wird der sozialen Durchmischung von Unterkünften mit der Perspektive Wohnen der Weg geebnet. Eine frühzeitige Mischung sorgt für vielfältige Quartiere und gute Nachbarschaften. Das ist ein wichtiges Ziel der Bürgerverträge, die Hamburg mit den Bürgerinitiativen zu den Flüchtlingsunterkünften geschlossen hat. Außerdem erhalten die Angehörigen von Bedarfsgruppen mit niedrigen Einkommen eine Möglichkeit für bezahlbaren Wohnraum.“

Der Hamburger Senat hat ein hohes Interesse, gute Bewohnerstrukturen an den Standorten der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen zu erreichen. Die Stadt Hamburg hatte 2016 mit Bürgerinitiativen Verträge unterzeichnet. In diesen Bürgerverträgen ist festgelegt, wie Flüchtlinge in den Stadtteilen untergebracht werden und welche Maßnahmen zur Integration genutzt werden sollen. Die Kooperationsvereinbarung beachtet die Vereinbarung zwischen Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“, Senat und Bürgerschaft.

Mit der Kooperationsvereinbarung können die vertretenen Organisationen ihren Beschäftigten, Studierenden und Auszubildenden die Anmietung von bezahlbarem Wohnraum erleichtern. Die Bedarfsgruppen hatten sich mit der Bitte um Herstellung eines Kontakts zu geeigneten Wohnungsunternehmen an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gewandt. In dem Zusammenhang haben auch die Wohnungsunternehmen signalisiert, dass sie grundsätzlich Interesse daran haben, auch Angehörige der in den Vorgesprächen vertretenen Organisationen mit Wohnraum zu versorgen.

Nach der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft stehen die Wohnungen allen Interessenten mit Wohnberechtigung zur Verfügung. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Bezirksamt. Die Belegung der einzelnen Wohnungen steht allein in der Entscheidung der jeweiligen Wohnungsunternehmen, soweit die Haushalte einen gültigen Wohnberechtigungsschein besitzen. Die Kooperationsvereinbarung sieht lediglich ein Vorschlagsrecht der Organisationen für die Wohnungen an den Standorten Hörgensweg, Mittlerer Landweg, Rehagen, Duvenacker, Poppenbütteler Berg und Suurheid sowie gegebenenfalls später auch für Haferblöcken und Elfsaal für Haushalte vor. Bereits vor Ablauf der ursprünglich geplanten 15 Jahre werden die Unterkünfte regelmäßig jeweils auf 300 Plätze reduziert und die übrigen Wohnungen dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt.

Die Standorte Hörgensweg, Rehagen, Poppenbütteler Berg, Suurheid und Haferblöcken haben zudem einen zweiten Bauabschnitt mit Wohnungen, die grundsätzlich in einer Mischung aus frei finanziertem, gefördertem und 8-Euro-Wohnungsbau von vornherein dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

Folgende Bedarfsgruppen sind in die Kooperationsvereinbarung aufgenommen: Krankenhaus- und Pflegepersonal (vertreten durch die Hamburgische Krankenhausgesellschaft und die Hamburgische Pflegegesellschaft), Polizeianwärter (Akademie der Polizei), Studierende (Studierendenwerk) und Auszubildende (Azubiwerk und die Handwerkskammer), das Personal der HOCHBAHN, Anwärterinnen und Anwärter der Steuerverwaltung (Steuerverwaltung), der allgemeine Verwaltungsnachwuchs (Zentrum für Aus- und Fortbildung der Freien und Hansestadt Hamburg) sowie Nachwuchskräfte der Zollverwaltung. Neben den an der Kooperationsvereinbarung Beteiligten steht es anderen Bedarfsgruppen und einzelnen Personen frei, die Vermieter anzufragen.

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