Drei Jahre Mindestlohn: Mehr Lohn und mehr Beschäftigung für Hamburg

Neue DGB-Analyse zeigt: Sowohl die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als auch die Löhne haben sich in Hamburg seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 positiv entwickelt.

„Der Mindestlohn war und ist ein Erfolgsmodell. Aber nur gute Tariflöhne führen aus dem Lohnkeller hinaus. Arbeitgeber, Gewerkschaften und Senat sind in der Pflicht, hier weitere Verbesserungen zu erreichen“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord.

Bis Ende August 2017 lag das Plus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Hamburg bei 6,1 Prozent. Mehr als dreimal so hoch war der Anstieg sozialversicherungspflichtiger Teilzeit- und Vollzeit-Beschäftigung (ohne Minijobber) im Gastgewerbe mit 18,8 Prozent, ergab die Analyse des DGB. Die Zahl der Minijobs verringerte sich seit Einführung des Mindestlohns um 0,3 Prozent. Der Lohnanstieg betrug 4 Prozent.
„Der gesetzliche Mindestlohn hat entgegen allen Unkenrufen für viele mehr Lohn und der Wirtschaft mehr Beschäftigung gebracht. Er hat den privaten Konsum angekurbelt und so auch zum aktuellen Aufschwung beigetragen. Darauf lässt sich aufbauen“, so der DGB-Vorsitzende.

Im Jahr 2018 wird in der zuständigen Kommission auf Bundesebene erneut über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns verhandelt – zum 1. Januar 2019 erfolgt dann die Erhöhung. „Dabei muss der Mindestlohn so weiterentwickelt werden, dass er wirklich existenzsichernd ist“, fordert Polkaehn. Zudem müssten die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verbessert werden: „Nötig sind mehr Personal und leichtere Kontrollen, etwa durch die Vorschrift tagesaktueller Arbeitszeit-Dokumentationen und der Verwahrung der Unterlagen am Arbeitsort. Die bisherigen Regelungen bieten zu viele Einfallstore für Manipulationen. Wer aus Regeln vermeintliche „Bürokratielasten“ macht, hat offenbar kein Interesse an der korrekten Durchsetzung des Mindestlohns.“ Die Parteien einer künftigen Bundesregierung müssten „die große sozialpolitische Reform Mindestlohn vor Angriffen schützen, diskriminierende Ausnahmen beseitigen und die Rahmenbedingungen für einen existenzsichernden Mindestlohn schaffen“.


So haben sich Verdienste und Beschäftigung in Hamburg entwickelt

In Hamburg verzeichneten die Beschäftigten seit Einführung des Mindestlohns einen Lohnanstieg um 4 Prozent.

Im Gastgewerbe kam es bundesweit zu einem Anstieg der Löhne der Un- und Angelernten um 9,0 Prozent. In dieser Zahl sind Minijobber und Minijobberinnen nicht enthalten. In Ostdeutschland betrug der Zuwachs 16,5 Prozent, im Westen 8,1 Prozent.

Auch die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Hamburg verlief positiv. Sie stieg um 6,1 Prozent seit Einführung des Mindestlohnes.

Im Gastgewerbe ist Hamburg der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- und Vollzeit-Beschäftigung (ohne Minijobber) mit 18,8 Prozent besonders stark ausgefallen. Im Wirtschaftszweig Heime und Sozialwesen gab es in Hamburg ein Plus von 12,2 Prozent (bundesweit:10,1 Prozent, West 10,4 Prozent).

Die wenig perspektivreichen und Altersarmut provozierenden Minijobs sind in Gesamtdeutschland seit Einführung des Mindestlohns um 1,7 Prozent zurückgegangen (Ost: -4,5 Prozent, West: -1,3 Prozent). In Hamburg lag der Rückgang bei 0,3 Prozent.

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