Dienstag: Hartz IV auf dem Prüfstand

Dienstag (09.02.2010) entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die Hartz IV-Regelleistungen für ein menschenwürdiges Leben ausreichen. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe am 20. Oktober 2009 waren erhebliche Zweifel an der Seriosität der bisherigen Berechnungsgrundlage des Eckregelsatzes (derzeit 359 Euro/Monat für eine Einzelperson) entstanden, die auch durch eine 28-köpfige Delegation der Bundesregierung nicht ausgeräumt werden konnten.

Wolfgang Joithe, sozialpolitischer Sprecher der Hamburger Linksfraktion, setzt große Erwartungen in das Urteil: „Bevor ich in die Bürgerschaft kam, war ich selbst drei Jahre Hartz IV-Geschädigter. Ich weiß, dass man von 359 Euro auf Dauer nicht leben kann und hoffe, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine klare Sprache sprechen wird.“

DIE LINKE fordert eine repressionsfreie Mindestsicherung von 500 Euro/Monat (zuzüglich der tatsächlichen Miete und Nebenkosten). Darüber hinaus streiten wir für eine Abschaffung des Sanktionsparagraphen 31 SGB II, für einen gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro/Stunde und für eine Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit.

Joithe abschließend: „Die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht haben langen Atem bewiesen. Gerade Hartz IV-Betroffene müssen für ihr Recht kämpfen. Deshalb unterstützt DIE LINKE den Verein PeNG! und die von ihm in meinem Abgeordnetenbüro auf dem Dulsberg durchgeführte Sozialrechtsberatung.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.