Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf zum Bundes-Klimaschutzgesetz vorgelegt. Der DGB plädiert in einer ersten Stellungnahme dafür, bei der Überprüfung der Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen auch soziale und ökonomische Auswirkungen in den Blick zu nehmen. Damit das Gesetz keine leere Hülle bleibt, müssen jetzt konkrete Maßnahmen folgen.
Der Referentenentwurf sieht zwar vor, soziale und ökonomische Effekte bei der Folgenabschätzung vom Maßnahmen mit zu betrachten, nicht aber bei der Überprüfung der tatsächlichen Effekte.
Außerdem spricht sich der DGB dafür aus, bei konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch die Frage der Verteilungsgerechtigkeit zu prüfen. Verbraucherinnen und Verbraucher dürften „nicht über ihre Fähigkeiten hinaus belastet werden“.