Höhere Beamtenbesoldung auch in Schleswig-Holstein

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder wird auf Beamtinnen und Beamte übertragen

Der DGB hat sich mit der Landesregierung in Schleswig-Holstein auf ein Verfahren zur Übernahme des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst der Länder auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen verständigt. Der Tarifabschluss wird in zwei getrennten Gesetzgebungsverfahren auf die Besoldung und Versorgung übertragen.

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Das Ergebnis ist ein Kompromiss. Dem DGB war wichtig, dass das Gesamtvolumen des Tarifergebnisses zeit- und wirkungsgleich übertragen wird und es zeitnah zu Auszahlungen kommt. Das ist gelungen. An anderen Stellen konnten wir uns nicht durchsetzen. Nun wird es darauf ankommen, dass die Landesregierung das Besoldungsstrukturgesetz mit zusätzlichen Mitteln unterlegt, um spürbare Verbesserungen der Besoldung und Versorgung zu ermöglichen. Themen wie das Weihnachtsgeld sind für uns nicht vom Tisch.“

Im Rahmen eines zeitnahen ersten Gesetzgebungsverfahrens soll die Besoldung analog der linearen Steigerungen des Tarifergebnisses zum 1. Januar 2019 um 3,01 Prozent, zum 1. Januar 2020 um 3,12 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,29 Prozent erhöht werden. Die Anwärterbezüge steigen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro. Mit einem schnellen Verfahren soll eine Auszahlung der Erhöhung möglichst zum 1. August 2019 ermöglicht werden.

Als Ausgleich für die durch zwei Gesetzgebungsverfahren entstehende zeitliche Verzögerung werden alle Beamtinnen und Beamten in 2019 eine Einmalzahlung von 100 Euro erhalten (Teilzeitkräfte anteilig). Anwärterinnen und Anwärter bekommen 50 Euro. Die Auszahlung soll im Oktober 2019 erfolgen. Damit soll in 2019 einmalig die Differenz zwischen dem Gesamtvolumen des Tarifabschlusses von 3,2 Prozent und der vorgenommenen linearen Anpassung von 3,01 Prozent kompensiert werden.

Das mit dem ersten Gesetz nicht übertragene Restvolumen des Tarifabschlusses von 0,4 Prozent soll im Rahmen eines zweiten Gesetzes (Besoldungsstrukturgesetz) für Verbesserungen der Besoldungsstruktur und insbesondere zur Verbesserung der Eingangsbesoldung verwendet werden. Dies umfasst im Sinne des Tarifabschlusses eine Erhöhung der ersten Erfahrungsstufe aller Besoldungsgruppen sowie ggf. eine positive Korrektur der Abstände in den weiteren Erfahrungsstufen.

Über weitere Maßnahmen und die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel für das Besoldungsstrukturgesetz möchte die Landesregierung bis zur Sommerpause 2019 entscheiden. Das Gesetzgebungsverfahren zum Besoldungsstrukturgesetz soll in 2019 beginnen und wird wahrscheinlich in 2020 abgeschlossen werden.

Der DGB und seine Gewerkschaften haben in den Gesprächen sehr deutlich gemacht, dass sie von der Landesregierung die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel erwarten, um im Rahmen des Besoldungsstrukturgesetzes zu wirklichen strukturellen Verbesserungen der Besoldung und Versorgung zu kommen.

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