DGB: Tariflöhne sichern

Kurz vor Ende der Schill/FDP/CDU-Koalition rieb man sich die Augen: Plötzlich wurde noch ein Vergabegesetz beschlossen, mit dem geregelt wurde, dass öffentliche Aufträge in Hamburg nur bekommt, wer auch die hier üblichen Tariflöhne zahlt. Jetzt will der Beust-Senat es offenbar klammheimlich wieder abschaffen. Die Gewerkschaften protestieren.
Gegen den Willen der CDU wurde das Vergabegesetz Anfang 2004 in der Phase des Zusammenbruchs der Koalition aus CDU, FDP und Schillpartei durchgesetzt. Damit sollte sichergestellt werden, dass bei öffentlichen Aufträgen die Beschäftigten den in Hamburg geltenden Tariflohn für ihre Arbeit erhalten – egal woher sie oder die Firmen kommen.

Ohne Vergabegesetz wären viele Arbeitnehmer bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Konkurrenz der Billiganbieter ausgesetzt und erhielten kein tarifliches Entgelt.

Vor gut einem Jahr begann der Senat das Rad zurückzudrehen und beschloss das Gesetz zur sog. Vereinfachung des Hamburgischen Vergaberechts. Es bedeutet eine Aufweichung des bisherigen Gesetzes und könnte – so befürchtet der DGB Hamburg – der erste Schritt zur kompletten Abschaffung des Vergabegesetzes sein. Denn das Gesetz wurde bis 2008 befristet, und sein Fortbestand hängt mit vom Ergebnis der Evaluation ab, die derzeit stattfindet.

Gerade weil so viel davon abhängt, muss diese Evaluation und die derzeitige Anwendung des
Vergaberechts kritisch hinterfragt werden, meint der DGB.

So bemängelt der DGB Hamburg u.a., dass die Kontrollen des Vergabegesetzes unzulänglich sind und dass viele öffentliche Unternehmen (z.T. in public private partnership) wie SAGA/GWG, Messebau, Flughafen etc. nicht unter die Anwendung des Vergaberechts fallen.

Die Gewerkschaften fordern:

– Daten über die Beschäftigungsentwicklung/ -abbau und die Auswirkungen der Vergabepraxis auf Steuern und Sozialleistungstransfers sollen ermittelt werden
– Bei der Datenerhebung müssen auch die Betriebsräte einbezogen werden
– Öffentliche Unternehmen, die das Vergabegesetz nicht anwenden müssen,
sollen benannt und die Begründungen für die Ausnahme transparent gemacht werden.

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