DGB: Staat darf Lohndumping nicht Vorschub leisten!

Die DGB-Bezirke West, Hessen, Bayern, Niedersachsen, Nord und Berlin fordern den Bundesrat auf, eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Tariftreue bei öffentlicher Auftragesvergabe nicht scheitern zu lassen. Spannend: Wie verhält sich Schwarzgrün zu der Frage?

Verschiedene DGB-Bezirksvorsitzende haben den Bundesrat aufgefordert, auf seiner nächsten Sitzung am 23. Mai einen Entschließungsantrag von Rheinland-Pfalz anzunehmen, in dem die Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei öffentlichen Aufträgen verlangt wird. Der Antrag wird auch von Bremen und Berlin unterstützt.

Auslöser war das so genannte Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum niedersächsischen Vergabegesetz, das nach Ansicht des DGB die bestehenden oder kurz vor ihrer Verabschiedung stehenden Tariftreueregelungen in einer Reihe von Bundesländern zum Teil gefährdet. Nach Ansicht der DGB-Bezirksvorsitzenden Peter Deutschland (Nord), Dieter Scholz (Berlin), Dietmar Muscheid (Rheinland-Pfalz, Saarland), Hartmut Tölle (Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt), Fritz Schösser (Bayern) und Stefan Körzell (Hessen, Thüringen) macht das EuGH-Urteil einen länderübergreifenden Regelungsbedarf nötig.

Peter Deutschland:„Wir müssen verhindern, dass der Staat eine Art modernen Sklavenmarkt mit organisiert, indem er darauf verzichtet, einen untere Lohngrenze einzuziehen. Schon jetzt arbeiten 6,5 Millionen Menschen in Deutschland für einen Niedriglohn. Neben einem gesetzlichen Mindestlohn sind Vergabegesetze auf Länderebene notwendige Hebel, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.“

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