DGB Nord für Verfassungsänderung

Gegen die Wohnungsnot: Der Norden braucht die Millionen aus Berlin

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) erwartet von den Politikern in allen norddeutschen Bundesländern, dass sie in Bundestag und Bundesrat die Initiative von Bundesbauministerin Barbara Hendricks für den sozialen Wohnungsbau unterstützen. Die Ministerin hatte eine Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen, damit der Bund zusätzliche Mittel gegen die Wohnungsnot einsetzen kann. Die Förderung des Wohnungsbaus soll nach der Föderalismusreform zukünftig in Deutschland ausschließlich Aufgabe der Bundesländer sein. Nach der geltenden Regelung darf der Bund daher die Länder im sozialen Wohnungsbau nur noch bis zum Jahr 2019 finanziell unterstützen. Eine Verfassungsänderung könnte diese Schranke wieder heben. In Deutschland fehlen rund 800.000 Wohnungen, vor allem in Ballungsräumen und Universitätsstädten.

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Ab 2020 fallen Zuschüsse in Millionenhöhe für den sozialen Wohnungsbau weg – das wird die Mieter auch im Norden empfindlich treffen. Eine gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern kann die Schlagkraft im Wohnungsbau erhöhen. Gerade in den Ballungsräumen brauchen wir dringend mehr bezahlbare Wohnungen. Die Miete ist schon jetzt ein viel zu großer Posten im Monatsbudget der Arbeitnehmerfamilien. Bund, Länder, Kommunen, Bauwirtschaft und private Investoren müssen hier gut zusammenarbeiten. Deshalb sollten Landtage und Landesregierung den Vorschlag der Bundesbauministerin aufgreifen. Gelingt die Verfassungsänderung nicht, muss der Bund seine jährlichen Zuweisungen an die Länder auf mindestens 1,5 Milliarden Euro erhöhen, bis die nötigen Bauten errichtet sind.“ Um in der Metropolregion Hamburg 3000 Wohnungen pro Jahr zusätzlich zu erstellen, seien Investitionen in Höhe von rund 600 Millionen Euro nötig: „Angesichts des niedrigen Zinsniveaus sollte das Geld für Zukunftsinvestitionen in die Hand genommen werden – und es darf gerne auch aus Berlin kommen“, so Polkaehn.

Der Bund gibt derzeit 518 Millionen Euro zur Förderung des Wohnungsbaus an die Länder. 2018 werden es 1,5 Milliarden sein. Ab 2020 fallen die Zahlungen dann wegen der Föderalismusreform komplett weg.
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