DGB mahnt: Mindestlohngesetz nicht verwässern

Der DGB warnt vor der Koalitionsrunde am Wochenende vor einer Verwässerung des Mindestlohngesetzes und fordert zugleich weitere Reformen.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte der Osnabrückert Zeitung, es müsse auch bei der Arbeitszeitdokumentation bis zu einer Grenze von 2958 Euro Lohn im Monat bleiben.

Körzell begründete dies mit dem gültigen Arbeitszeitgesetz: „Danach kann ein Arbeitnehmer im Ausnahmefall 29 Tage im Monat arbeiten, und das jeweils 12 Stunden. Multipliziert mit dem Mindestlohnbetrag 8,50 Euro, ergibt sich so die Summe von 2958 Euro. Das ist der Grund, warum die Grenze bei der Dokumentationspflicht so gezogen worden ist und weshalb es keine Veränderungen geben darf.“

Der Gewerkschafter wies zugleich die Kritik zurück, das Mindestlohngesetz habe ein „Bürokratiemonster“ geschaffen. Selbst viele Unternehmer bezeichneten diese Kritik als „lächerlich“, sagte er. Im Übrigen gebe es bei den Arbeitgebern keine einheitliche Linie: „ Die einen beschweren sich über Bürokratie , die anderen betreiben besonderen Aufwand und bauen in Taxis elektronische Systeme ein, um genau zu überprüfen, wann Kunden im Taxi sitzen und wann es steht oder fährt.“ Wenn es um den eigenen Vorteil gehe, sei Dokumentation plötzlich kein Problem für die Arbeitgeber.

Körzell betonte vor diesem Hintergrund: „Es darf keine Einschnitte ins Mindestlohngesetz geben.“ Zugleich forderte er die Große Koalition zu weiteren Reformen auf. „Wir brauchen eine Beweislastumkehr im Arbeitsgerichtsgesetz.“ Es sei nicht einzusehen, dass Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht nachweisen müssten, wie viele Stunden sie gearbeitet hätten, und nicht die Arbeitgeber.

Der Gewerkschafter drängte zudem auf ein Verbandsklagerecht. Es müsse die Möglichkeit geben, dass Gewerkschaften stellvertretend für Arbeitnehmer klagen können, „wenn diese sich aus berechtigter Angst um ihren Job nicht trauen, selber gegen Arbeitgeber vorzugehen.“

Der DGB verlangt laut Körzell außerdem, weitere Branchen in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufzunehmen, etwa Bäckereien und den Einzelhandel. Darüber hinaus müssten Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden, „damit Verstöße gegen das Mindestlohngesetz schnell verfolgt werden“.

Die Partei- und Fraktionschefs von CDU, CSU und SPD wollen sich am Sonntagabend im Kanzleramt treffen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.