DGB kritisiert Rundfunk-Staatsvertrag

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss nachgebessert werden, meint der DGB. Der Gewerkschaftsbund sieht durch den jetzt vorliegenden Vertragstext Entwicklungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet in Gefahr.

Der DGB hält Nachbesserungen am Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages für dringend erforderlich, um die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch im Internet künftig abzusichern. Der DGB Nord-Vorsitzende Peter Deutschland sagte heute: “Einiges, was die Staatskanzleien der Länder ausgehandelt haben, behindert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk darin, seinen Informationsauftrag in einer demokratischen Gesellschaft wahrzunehmen. Das mögen sie zwar gut gemeint haben, aber bekanntlich ist gut gemeint das Gegenteil von gut. Ich hoffe, dass die Ministerpräsidenten diesen Irrweg korrigieren und auch die Landesparlamente hier aktiv werden.“

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk werde durch diesen Vertrag in seinen Entwicklungsmöglichkeiten im Internet eingeschränkt, das gelte zum Beispiel für die Regelung, künftig Angebote dort nur noch sieben Tage zur Verfügung zu stellen und dies bei bestimmten Sportereignissen, für die die öffentlich-rechtlichen Anstalten ohnehin horrende Summen aufwendeten, sogar nur noch 24 Stunden zu erlauben. Das sei willkürlich und inhaltlich nicht gerechtfertigt.

Weitere Punkte, die Deutschland kritisierte, betreffen das geplante Verbot für Unterhaltungsangebote im Internet und der so genannte und wenig praktikable und wirklichkeitsfremde Drei-Stufen-Test, mit dem Internetangebote nach einem komplizierten Verfahren quasi „frei geschaltet“ würden. Er bemängelte außerdem, dass auf einer Negativliste all die Bereiche aufgeführt seien, in denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht tätig werden dürfe, dazu gehörten Ratgeberportale und Veranstaltungskalender. Durch dieses Verbot würde eine seriöse journalistische Berichterstattung erschwert und sogar unmöglich gemacht.

Schleierhaft sei für ihn auch, so der DGB Nord-Chef, warum dem Rundfunk mit der nebulösen Formulierung „presseähnliche Angebote“ journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote unmöglich gemacht werden sollen. Das behindere seriösen Journalismus im Internet und erschwere es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ihren grundgesetzlich garantierten Auftrag wahrzunehmen.

Hintergrund der geplanten Änderungen war ein Streit mit der EU-Kommission, die Nachteile für private Veranstalter in Deutschland befürchtete, wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihre Aktivitäten im Internet ausbauten. Schließlich einigte man sich auf einen Kompromiss, allerdings gehen nach Auffassung des DGB die mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geplanten Änderungen erheblich über diesen Kompromiss hinaus. Deutschland: „Hier sind die Staatskanzleien der Länder ohne Not und zum Nachteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingeknickt.“

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