DGB: Frauenquote auch für Vorstände

Seit 2015 gilt eine feste Frauenquote für Aufsichtsräte von börsennotierten, paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Seitdem ist der Frauenanteil deutlich gestiegen. Ein erster, richtiger Schritt also – dem weitere folgen müssen: „Die Ausweitung der Geschlechterquote auf Aufsichtsräte weiterer Unternehmen und Vorstände wäre folgerichtig“, sagt DGB-Vize Elke Hannack.

„Die Quote wirkt“
Vor zwei Jahren ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Kraft getreten. Danach sind rund 100 börsenorientierte, mitbestimmungspflichtige Großunternehmen seit Anfang 2016 zu einer festen Frauenquote von 30 Prozent in ihren Aufsichträten verpflichtet. Mit Erfolg: In einer ersten Bilanz zur Auswirkung der Quote hat sich gezeigt, dass der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der betreffenden Unternehmen deutlich gestiegen ist.

Selbstverpflichtungen der Wirtschaft funktionieren nicht
In den Vorständen dagegen sind Frauen nach wie vor kaum vertreten: Hier liegt die Quote bei mageren sechs Prozent. Familienministerin Katarina Barley (SPD) will deshalb auf absehbare Zeit auch hier eine stärkere Beteiligung gesetzlich erzwingen. Der DGB begrüßt diese Pläne:

Ausweitung der Quote
„Das Ergebnis des Berichts bestätigt: Wo es verbindliche Regelungen gibt, da werden sie auch eingehalten“, sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. „Die Einführung einer Geschlechterquote für die Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen war ein erster richtiger Schritt. Nun sollten weitere folgen: Die Ausweitung der Geschlechterquote auf die Aufsichtsräte weiterer Unternehmen und die Vorstände wäre folgerichtig.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.