DGB fordert mehr Mindestlohn-Kontrolleure für den Norden

Der kommende Finanzminister muss die Zahl der Mindestlohn-Kontrolleure beim Zoll deutlich aufstocken, fordert der DGB Nord: „Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Erfolgsmodell. Aber bei vielen Beschäftigten kommt er nicht an, weil Arbeitgeber immer noch tricksen und täuschen. Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, verhält sich kriminell – und er betrügt auch die Sozialkassen und die Mitbewerber, die fair entlohnen.

Wir sehen, dass dies leider auch in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern massenhaft geschieht, da geht es nicht nur um ein paar schwarze Schafe. Deshalb muss die Zahl der Kontrolleure beim Zoll von gut 6000 auf 10.000 aufgestockt und die Prüfdichte erhöht werden. Außerdem müssen die Dokumentationspflichten der Unternehmen ausgebaut werden. Ohne detaillierte und tägliche Arbeitszeitaufzeichnung werden die Kontrollen massiv erschwert. Ohnehin ist auch vom Mindestlohn kein gutes Leben möglich. Deshalb brauchen wir wieder mehr Firmen im Norden mit ordentlichen Tarifverträgen – und einen Mindestlohn, der existenzsichernd ist“, sagt Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord.

Nach einer Studie des WSI-Instituts der Hans-Böckler-Stiftung haben 2016 rund 2,7 Millionen Beschäftigte weniger Geld als den Mindestlohn bekommen. Besonders betroffen ist demzufolge das Gastgewerbe: Hier wurde 38 Prozent der anspruchsberechtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Mindestlohn vorenthalten, im Einzelhandel betrug die Umgehungsquote 20 Prozent.
Uwe Polkaehn: „Die neue Koalition muss den millionenfachen Mindestlohnbetrug konsequent strafverfolgen. Es untergräbt einen fairen Wettbewerb und zugleich das Vertrauen in die Politik, wenn hier nicht gehandelt wird. Dieser soziale Sprengstoff muss entschärft werden. Die offenen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls müssen schnell besetzt werden, es müssen mehr Planstellen her, es muss auch mehr ausgebildet werden, und die Kontrolldichte auch in kleinen Betrieben muss steigen.“

Keinesfalls dürften die Dokumentationspflichten der Arbeitgeber bei Mindestlohn und Arbeitszeit gelockert werden, auch die Vergabepraxis der Ämter und Behörden müsse sicher sein gegen Mindestlohnbetrug. Der Hamburger Zoll hatte jüngst nach Stichproben festgestellt, „ dass im Bereich des Gaststättengewerbes die gesetzlichen Bestimmungen noch unzureichend beachtet werden und dass deshalb die Arbeit des Zolls, auch als Präventivmaßnahme, unerlässlich ist“. Die Zöllner kontrollierten insgesamt 33 Gaststätten und Imbisse und erfassten dabei 133 Personen. Der Mindestlohn wurde in 14 Fällen laut Mitteilung des Zolls vermutlich nicht ordnungsgemäß ausgezahlt.

Ein weiteres großes Problem für geregelte Beschäftigung, gute Einkommen und auch Rentenbeiträge sind nach Untersuchungen des DGB Nord auch die ausufernden Minijobs und Teilzeitbeschäftigungen im Gastgewerbe.

Hier die Fakten zum Norden:
Gastronomie Hamburg:
44 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse sind Minijobs, nur 29 Prozent Vollzeitarbeit
Gastronomie Schleswig-Holstein:
54 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse sind Minijobs, nur 23 Prozent Vollzeitarbeit
Gastronomie Mecklenburg-Vorpommern:
38 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse sind Minijobs, nur 32 Prozent Vollzeitarbeit

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