Deutschlandkarte: Mietrecht in den Bundesländern

Hamburg und Berlin top, Saarland flop: Wie gut Mieterinnen und Mieter vor Kündigung und explodierenden Kosten geschützt sind hängt auch davon ab, in welchem Bundesland und in welchem Ort sie wohnen. Die Deutschlandkarte des DGB zeigt, wo welche Regelung gilt – und wie die einzelnen Länder im bundesweiten Vergleich abschneiden.

Mietrecht ist auch Ländersache: Einige Gesetze im Mietrecht geben den Ländern die Möglichkeit, in angespannten Wohnungsmärkten Verschärfungen umzusetzen. Konkret betrifft das drei Instrumente:

„Mietrechtlicher Flickenteppich“

Diese Möglichkeit wird in den Ländern sehr unterschiedlich genutzt. Während Hamburg in Berlin flächendeckend alle Verschärfungen umsetzen, gelten keine dieser Verschärfungen in Sachsen-Anhalt oder dem Saarland. Um diesen mietrechtlichen Flickenteppich aufzulösen, fordert der DGB die möglichen Verschärfungen bundesrechtlich zu regeln und flächendeckend einzuführen. Bis dahin sind die Länder gefragt, die Rechte der Mieterinnen und Mieter zu stärken.

Was ist ein „angespannter Wohnungsmarkt“?

Laut Gesetz liegt ein angespannter Wohnungsmarkt vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn

  • die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt,
  • die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt,
  • die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird, oder
  • geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.

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