Der Mindestlohn wirkt

DGB Nord: Löhne der Geringverdiener im Norden steigen deutlich

Die Verdienste von Geringverdienern in Hamburg und Schleswig-Holstein sind 2015 überdurchschnittlich stark gestiegen. Einen überdurchschnittlichen Anstieg zeigt der amtliche Lohn-Index etwa für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: plus 3,3 Prozent in Hamburg und plus 5,0 Prozent in Schleswig-Holstein, so das Statistikamt Nord. Der Grund ist der Mindestlohn.

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord, erklärt dazu:

„Unser Einsatz gegen die Armut und für faire Löhne kommt im Geldbeutel an. Auch die Arbeitgeber können jetzt aufhören, über den Mindestlohn zu klagen – er ist zur Normalität geworden. Aber auch von 8,50 Euro kann niemand gut leben. Deshalb muss der Mindestlohn ab 2017 erhöht werden, und vor allem müssen flächendeckend Tarifverträge her, die die Arbeitnehmereinkommen dahin bringen, wo sie hingehören. Nur wer gut verdient, kommt auch auf eine Rente, von der man leben kann.“

Die Fakten des Statistikamtes Nord:
Vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gab es im April 2014 in Schleswig-Holstein 174 000 Jobs, die geringer bezahlt wurden als der neue Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde. Davon kamen 128 000 Jobs, das sind 11,2 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse, zum 1. Januar 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes. Für die restlichen Arbeitsverhältnisse mit Niedriglöhnen sieht das Gesetz Ausnahmen vor, die zum Beispiel für Auszubildende, Praktikanten und Personen unter 18 Jahren gelten.

Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem denjenigen Beschäftigten Schutz bieten, für die keine Tarifverträge gelten. 86 Prozent der nun geschützten gering bezahlten Jobs bestanden in Betrieben, die nicht tarifgebunden waren. In vom Mindestlohngesetz erfassten Jobs mit geringen Stundenverdiensten waren in Schleswig-Holstein mehr Frauen (63 Prozent) als Männer (37 Prozent) tätig. In der Mehrzahl (62 Prozent) handelte es sich um Minijobs, 20 Prozent waren Teilzeit- und 18 Prozent Vollzeitbeschäftigungen.

Vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gab es im April 2014 in Hamburg 105 000 Jobs, die geringer bezahlt wurden als der neue Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde. 72 000 dieser Jobs, das sind 7,1 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse, kamen zum 1. Januar 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes. Für die restlichen Arbeitsverhältnisse mit Niedriglöhnen sieht das Gesetz Ausnahmen vor, die zum Beispiel für Auszubildende, Praktikanten und Personen unter 18 Jahren gelten.

Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem denjenigen Beschäftigten Schutz bieten, für die keine Tarifverträge gelten. 84 Prozent der nun geschützten gering bezahlten Jobs bestanden in Betrieben, die nicht tarifgebunden waren. In vom Mindestlohngesetz erfassten Jobs mit geringen Verdiensten waren in Hamburg ebenso viele Frauen wie Männer tätig. In der Mehrzahl (55 Prozent) handelte es sich um Minijobs, 27 Prozent waren Teilzeit- und 18 Prozent Vollzeitbeschäftigungen.

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