Debitel: Kaltanrufe und Verträge unterschieben verboten

Das Landgericht Stuttgart hat dem Telekommunikationsanbieter debitel AG mit Sitz in Stuttgart verboten, Verbrauchern Verträge über Handyschutzpakete zuzusenden, … wenn nicht die Verbraucher zuvor dem Abschluss eines solchen Vertrages zugestimmt haben (Urt. V. 28.12.2007, Aktenzeichen 38 O 117/07 KfH). Da debitel keine Rechtsmittel eingelegt hat, ist das Urteil inzwischen rechtskräftig. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.

Zuvor hatte debitel bereits eine Unterlassungserklärung hinsichtlich eines unerbetenen Telefonanrufs abgegeben.

Das war passiert: debitel hatte ungefragt und ungewollt einen ihrer Kunden angerufen, um ihm einen Zusatzvertrag, ein sog. „Handyschutzpaket“ des Versicherers „Wertgarantie“ anzubieten. Der Kunde bat um Informationsmaterial, stattdessen erhielt er jedoch eine Bestätigung über einen Vertragsschluss.

„Ganz abgesehen davon, dass eine Handyschutzversicherung überflüssig ist, lag darin ein doppelter Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Cold Calls sind verboten, wenn man etwas verkaufen will – sogar dann, wenn man seine eigenen Kunden anruft. Und Verträge kommen nur zustande, wenn der Verbraucher sie auch will und „ja“ dazu sagt. Wer einen Vertragschluss wahrheitswidrig behauptet, verstößt ebenfalls gegen das Wettbewerbsrecht.

„Die Wildwest-Methoden der Werbung von Telekommunikationsunternehmen sind mehr als ein Ärgernis. Gesetze werden missachtet und Kunden werden beschwindelt“, so Castelló. „Mit diesem Urteil weiß nun ein weiterer Anbieter, wo die Grenzen aggressiver Werbung liegen. Bei erneutem Verstoß gegen die Regeln kann es teuer werden für debitel“, kündigt Castelló an.

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