Datenschutz? – Nur wenn es gerade passt!

Immerhin sechs Fachbehörden und fünf Bezirksämter sind in Hamburg derzeit ohne Datenschutzbeauftragten – erstaunlich, wenn man bedenkt, wie wichtig dem Senat der Datenschutz ist, wenn es gilt, Fakten über Fehler beim Behördenhandeln* zu verschleiern, meint die SPD.

SPD-Justizpolitiker Rolf-Dieter Klooß hat dem schwarz-grünen Senat ein „unklares Verhältnis zum Datenschutz“ vorgeworfen. Hintergrund: In sechs Behörden und fünf Bezirksämtern ist noch immer kein Datenschutzbeauftragter bestellt worden. Dies ergibt sich aus einer Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage. Für den Senat sei der Datenschutz offenbar nur dann wichtig, wenn er als Argument für die eigene Position in der politischen Auseinandersetzung tauge, mutmaßte Klooß.

Keinen Datenschutzbeauftragten gibt es den Senatsangaben entsprechend in Finanzbehörde, Innenbehörde, Schulbehörde, Sozialbehörde, Wirtschaftsbehörde und in der Wissenschaftsbehörde. Auch im Bezirksamt Altona, dem Bezirksamt Bergedorf, dem Bezirksamt Harburg, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, dem Bezirksamt Wandsbek, dem Rechnungshof sowie der Justizbehörde ist kein Datenschutzbeauftragter formal bestellt worden, bemängelte Klooß.

„Der Senat beruft sich in der politischen Auseinandersetzung gern auf den Datenschutz. Die Antwort des Senats und die Bestellungspraxis in den Behörden beweisen aber, dass Datenschutz für den schwarz-grünen Senat offensichtlich nur dann außerordentlich wichtig ist, wenn er der eigenen Position in der politischen Auseinandersetzung dient“, sagte Klooß

Das Hamburgische Datenschutzgesetz verlange zwar nicht zwingend die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. „Gerade aber in den Behörden, in denen mit höchstvertraulichen und privaten Daten der Bürgerinnen und Bürger gearbeitet wird, sollte die Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz obligatorisch sein“, sagte Klooß – insbesondere mit Blick auf die Innen-, die Justiz- und die Finanzbehörde. Es könne nicht sein, dass jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten verarbeitet, verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der Staat bei sich hierauf aber verzichtet.

Klooß kündigte eine weitere Anfrage an den Senat an. Er wolle etwa wissen, wie der Senat in den betroffenen Behörden bisher die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft und gewährleistet hat und wann der Senat gegebenenfalls eine förmliche Bestellung von Datenschutzbeauftragten nachholt.

* zuletzt öffentlich bekannt aus der Diskussion um den Tod von Morsal O. – hier berief sich der zuständige Senator zuletzt stets auf den „Sozialdatenschutz“

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